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ACI-Fonds: Millionenklage gegen Anlegeranwalt Göddecke

Archivmeldung vom 22.09.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.09.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: berlin-pics / pixelio.de
Bild: berlin-pics / pixelio.de

Nach der Einstellung der Strafverfahren gegen die beiden Geschäftsführer der Alternative Capital Invest (ACI) Hanns-Uwe Lohmann und Robin Lohmann durch das Landgericht Bielefeld wird nun Rechtsanwalt Hartmut Göddecke aus Siegburg, sowie der ehemalige Top-Verkäufer der ACI, Rainer Regnery aus Hillesheim als Geschäftsführer der von ihm ins Leben gerufenen Interessensgemeinschaft ACI-Anleger e.V. auf eine Schadensersatzsumme von rund 1 Million Euro verklagt.

Das LG Bielefeld (Beschluss vom 28.07.2014 / 9 KLs - 6 Js 36/11- 13/12) hatte bereits Ende Juli eine Eröffnung des Strafverfahrens gegen Hanns-Uwe Lohmann und Robin Lohmann im Zusammenhang mit dem ACI VII. Dubai Fonds KG abgelehnt. Eben dieses Gericht stellte nun auch ein Strafverfahren wegen Kapitalanlagebetrug ein (LG Bielefeld Beschluss vom 09.09.2014 Az: 9 KLs - 6 Js 39/10- 6/11).

Im ersten Strafverfahren, in dem die beiden Geschäftsführer der Alternative Capital Invest GmbH & Co. VII. Dubai Fonds KG wegen Untreue in 109 besonders schweren Fällen beschuldigt wurden, lehnte das Gericht die Eröffnung des Strafverfahrens mit der Begründung ab, dass "die Angeschuldigten aus tatsächlichen Gründen nicht hinreichend verdächtig sind." Im zweiten Strafverfahren, in dem Hanns-Uwe Lohmann und Robin Lohmann des Kapitalanlagebetrugs beschuldigt wurden, stellte das Gericht das Strafverfahren ein, weil es daran zweifelte ob sich "der Anklagevorwurf im Rahmen einer umfangreichen Beweisaufnahme vollumfänglich nachweisen lasse."

ACI-Geschäftsführer Hanns-Uwe Lohmann: "Wir sind froh, dass diese uns sehr belastende Strafverfahren nun endlich eingestellt wurden. Für uns und unsere Familien war das eine sehr schwere Zeit. Unser Ruf hat darunter gelitten. Dafür werden wir nun diejenigen zur Rechenschaft ziehen, die ursächlich eine Verleumdungskampagne gegen uns losgetreten haben."

"Rechtsanwalt Göddecke und Rainer Regnery nutzten die Situation der durch die Finanzkrise 2008 / 2009 angeschlagenen Fonds aus, um durch Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptungen und durch das systematische Schüren von Ängsten durch ein effizientes und teilweise korruptes Mediennetzwerk die Anleger gegen die Fonds und gegen uns persönlich aufzubringen. Die beiden scheuten auch nicht davor zurück die Staatsanwaltschaft für ihr wirtschaftliches Fortkommen zu instrumentalisieren. Sie profitieren dabei infolge von eingenommenen Mitgliedsbeiträgen einiger in der Interessensgemeinschaft ACI-Anleger e.V. zusammengeschlossenen Anleger bzw. infolge von Mandatserlösen von Anlegern. Das tun die beiden unabhängig vom weiteren Schicksal der Fonds und unseres persönlichen Ergehens und vor allem auch unabhängig vom Erfolg ihrer Tätigkeiten", kritisiert Hanns-Uwe Lohmann. "Wir mussten uns gegen deren Verleumdungen und mit teilweise aberwitzigen und groben Unwahrheiten gespickten Behauptungen zur Wehr setzen und erhebliche finanzielle Aufwände leisten. Uns ist nicht nur ein materieller Schaden sondern auch ein beträchtlicher Reputationsschaden entstanden. Wir klagen nun gegen die Hauptverursacher dieser Schäden: Rechtsanwalt Hartmut Göddecke und Rainer Regnery."

Oberstaatsanwalt Heinrich Rempe von der Staatsanwaltschaft Bielefeld verwies darauf, dass die 109 Strafanzeigen, die sich gegen Hanns-Uwe und Robin Lohmann richteten, "überwiegend aus einer vorformulierten Musteranzeige erstellt worden" seien. Diese Musteranzeige sei von der Interessengemeinschaft ACI-Anleger e.V. gefertigt und ihren Mitgliedern zur Verfügung gestellt worden.

Derzeit stehen die Zeichen für sog. Anlegeranwälte auf Sturm. Justiz und Öffentlichkeit schauen bei den oft vermeintlichen Rettern in der Not immer genauer und differenzierter hin. So beschäftigte sich jüngst auch die FAZ in ihrer Ausgabe vom 21.07.2014 vor dem Hintergrund eines Urteils des LG Lüneburg (Az.: 5 O 58/14) in einem anderen Fall mit den zweifelhaften Praktiken sog. Anlegeranwälte Unter der Überschrift "Abrechnung mit Anlegeranwälten - Gericht: Millionenhonorar auf dem Rücken der Mandanten" zitierte die Zeitung das Gericht, das den Sinn der Massenklage vornehmlich darin sieht, Millionenumsätze für die Anwälte zu generieren, "ohne dabei die Interessen der Mandanten hinreichend zu wahren".

Quelle: NAIMA Strategic Legal Services GmbH (ots)

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