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Schweizer Finanzbehörden weisen Vorwurf des Steuerprangers zurück

Archivmeldung vom 29.05.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.05.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Q.pictures / pixelio.de
Bild: Q.pictures / pixelio.de

Die Schweizer Finanzbehörden weisen den Vorwurf zurück, ausländische Steuersünder im Internet an den Pranger zu stellen. Die Veröffentlichung sei gesetzlich als letztes Mittel vorgeschrieben, damit Betroffene ihr rechtliches Gehör wahrnehmen könnten, sagte Thierry Li-Marchetti von der Eidgenössischen Steuerverwaltung dem Nachrichtenmagazin Focus.

Bei Amtshilfeersuchen aus dem Ausland würden "Informationsinhaber" wie Banken und Treuhänder um Kontaktaufnahme zu den Betroffenen gebeten. "Wenn dies nicht möglich ist, dann fragen wir die ersuchende Behörde nach der Bewilligung, sie direkt im Ausland kontaktieren zu dürfen. Erst wenn dies abgelehnt oder unmöglich ist, werden die betroffenen Personen mittels Publikation im Bundesblatt informiert."

Die Schweiz hat dem Focus-Bericht zufolge 2014 mit 2791 Fällen doppelt so viele Amtshilfeersuchen aus dem Ausland erhalten wie in den beiden Vorjahren.

Quelle: FOCUS Magazin Verlag GmbH (ots)

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