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Strafverfahren gegen Bundeswehr-Oberst Klein nach Kundus-Angriff wird immer wahrscheinlicher

Archivmeldung vom 05.11.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.11.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

In der Bundesregierung geht man nach der Lektüre des jüngsten NATO-Berichts davon aus, dass es zu einem Gerichtsverfahren gegen den Bundeswehr-Oberst Georg Klein kommen wird, der am 4. September nahe der nordafghanischen Stadt Kundus den Luftangriff auf zwei von den Taliban entführte Tanklastzüge anordnete, bei dem vermutlich auch zahlreiche Zivilisten umkamen.

Das berichtet die in Halle erscheinenden "Mitteldeutsche Zeitung". Es sei "ganz klar", dass Klein "gegen die Regeln verstoßen" habe und "zur Verantwortung gezogen" werde, heißt es in Regierungskreisen.

Der Vorsitzende des Bundeswehrverbandes, Ulrich Kirsch, sagte der "Mitteldeutschen Zeitung": "Ich kann ein Strafverfahren nicht ausschließen. Aber auch wenn ein Strafverfahren gegen Oberst Klein eröffnet wird, stehen wir weiter zu ihm - ohne Wenn und Aber." Zudem werde die Staatsanwaltschaft den Fall "sehr eingehend prüfen. Und das wird Zeit brauchen. Unsere Frauen und Männer werden sagen, wenn wir in den Einsatz gehen, dann haben wir den Staatsanwalt mit im Gepäck. Das wäre fatal." Der Verbandschef nahm Klein ausdrücklich in Schutz: "Die Fehler, die ihm vorgeworfen werden, gestehe ich ihm zu. Denn er hat militärisch das Richtige getan. Er wollte verhindern, dass die Tanklastzüge bei ihm im Lager stehen." Der frühere afghanische Wiederaufbauminister Amin Farhang erklärte dem Blatt hingegen, Klein habe "verantwortungslos gehandelt". Er fügte hinzu: "Ich glaube an die deutsche Justiz. Wenn er schuldig ist, wird er die entsprechende Strafe bekommen."

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung

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