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Amnesty sieht keine "überzeugenden Beweise" für Massentötungen in Ukraine

Archivmeldung vom 20.10.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.10.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
amnesty international
amnesty international

Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International sieht keine "überzeugenden Beweise" für Massentötungen in der Ost-Ukraine. "Viele der schockierenden Fälle, die insbesondere von russischen Medien veröffentlicht wurden, sind enorm übertrieben", sagte Jovanka Worner, Ukraine-Expertin von Amnesty International. Russische Medien hatten im September über die Entdeckung von Massengräbern in der Region um Donezk berichtet.

Der russische Außenminister Sergei Lawrow berichtete später von 400 Leichen in diesen Massengräbern. Eine Delegation von Amnesty International hatte das betreffende Gebiet wenige Tage nach den ersten Medienberichten bereist und dabei unter anderem Beweise gefunden, dass vier Männer von ukrainischen Milizen außergerichtlich hingerichtet wurden.

"Es gibt keine überzeugenden Beweise für Massentötungen oder Gräber. Wir haben in einzelnen Fällen Hinrichtungen gesehen, die Kriegsverbrechen sein könnten", so Worner. In einem neuen Bericht dokumentiert die Menschenrechtsorganisation illegale Hinrichtungen in der Ostukraine sowohl durch pro-russische Separatisten als auch durch regierungstreue Kräfte und wirft beiden Seiten falsche Angaben und Übertreibungen vor.

Auswärtiges Amt hält Drohnen-Einsatz in der Ukraine für unzulässig

Der Einsatz deutscher Drohnen in der Ukraine, die dort den Waffenstillstand überwachen sollten, wird voraussichtlich nicht zustande kommen: Das Auswärtige Amt (AA) hält die Mission, so wie sie das Verteidigungsministerium vorschlägt, für unzulässig.

Die Regularien der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) schlössen zwar den Einsatz bewaffneter Streitkräfte nicht aus, heißt es laut eines "Spiegel"-Berichts in der Antwort des Ministeriums auf eine Anfrage des Linken-Abgeordneten Stefan Liebich. "Ausgeschlossen hingegen werden sogenannte Durchsetzungsmaßnahmen", heißt es weiter.

Das bedeutet, Bundeswehrsoldaten dürften sich in der Ukraine in Notwehr verteidigen, aber nicht die Drohnenmission durchsetzen. "So wie Frau von der Leyen sich das gedacht hat, geht es definitiv nicht", heißt es im AA. Das Verteidigungsministerium erwog den Einsatz von Fallschirmjägern zum Schutz der Soldaten, die die Drohnen bedienen. "Entweder kennt das Verteidigungsministerium die Regularien nicht oder es will sie ändern", kritisierte Liebich.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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