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Schweiz: Bundesgericht schützt geschlossene Chat-Foren

Archivmeldung vom 02.10.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.10.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Das Bundesgerichtsgebäude in Lausanne
Das Bundesgerichtsgebäude in Lausanne

Foto: Roland Zumbühl
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Das Schweizer Bundesgericht hat am Mittwoch entschieden, dass die Überwachung von geschlossenen Chat-Foren ohne richterliche Erlaubnis verfassungswidrig ist. Bisher hat die Polizei in den Kantonen Zürich und Genf außerhalb eines Strafverfahrens solche Ermittlungen durchführen können.

Den Kantonen sei zwar erlaubt, verdeckte Ermittlungen zur Verhinderung oder Erkennung künftiger Straftaten durchzuführen, inhaltlich müssten die getroffenen Regelungen aber rechtsstaatlichen Anforderungen genügen, erklärten die Bundesrichter am Mittwoch in Lausanne. Das heißt, dass in Online-Foren kein Ermittler ohne richterlichen Beschluss verdeckt operieren darf.

Zur Verhinderung von Missbräuchen sei zudem erforderlich, dass die Betroffenen nachträglich über die Maßnahmen informiert werden und Rechtsschutz erhalten.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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