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Deutschland nimmt mehr als 12.000 Asylbewerber aus anderen Staaten zurück

Archivmeldung vom 19.01.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.01.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Deutschland hat im vergangenen Jahr mehr als 12.000 Asylbewerber aufgrund der sogenannten Dublin-Verordnung aus anderen Staaten zurückgenommen. Das berichtet die "Neue Osnabrücker Zeitung" unter Berufung auf Zahlen aus dem Bundesinnenministerium. Zugleich schickte die Bundesrepublik fast 4000 Migranten in andere Länder zurück, wo nun über deren Asylantrag entschieden wird.

Die meisten Asylbewerber übernahm Deutschland aus Schweden, das etwa 3700 Menschen nach Deutschland überstellte. Es folgen die Niederlande (1686), die Schweiz (1277), Dänemark (1109) und Belgien (763). Insgesamt waren es 12091 Überstellungen. Laut Ministerium erfolgten die Rücküberführungen in der Regel, weil die Migranten bereits in Deutschland einen Asylantrag gestellt, aber das Verfahren nicht abgewartet hatten. Zudem übernimmt Deutschland Antragssteller, deren Ehepartner oder Kinder in der Bundesrepublik entweder Asyl begehren oder denen bereits Schutz gewährt wird. Die größte Gruppe der Betroffenen waren laut Ministerium mit etwa 30 Prozent Iraker.

Die meisten Asylbewerber aus Deutschland zurück nahmen demnach Italien (916) und Polen (884). Deutlich weniger Migranten wurden nach Spanien (351), Ungarn (294) und Schweden (280) überstellt.

Das Dublin-System sieht vor, dass ein Asylverfahren dort geführt wird, wo ein Migrant zum ersten Mal europäischen Boden betreten hat. Die Rücküberstellungen nach Griechenland sind allerdings 2011 nach Gerichtsurteilen ausgesetzt worden. Ebenso hatte die Bundesregierung im Jahr 2015 auf dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise vom sogenannten Selbsteintrittsrecht Gebrauch gemacht und sich vor allem in Bezug auf syrische Migranten für zuständig erklärt. In solchen Fällen erfolgt keine Rückschiebung.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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