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Frankreich lehnt Asylantrag von Wikileaks-Gründer Assange ab

Archivmeldung vom 03.07.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.07.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Assange auf dem Balkon der ecuadorianischen Botschaft in London
Assange auf dem Balkon der ecuadorianischen Botschaft in London

Foto: FlickreviewR
Lizenz: CC-BY-SA-2.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Frankreich hat am Freitag einen Asylantrag von Wikileaks-Gründer Julian Assange abgelehnt. Man habe den Brief des Australiers erhalten und geprüft, teilte der Élyséepalast am Freitag mit. Für den Wikileaks-Gründer bestehe keine unmittelbare Gefahr. Zudem liege ein europäischer Haftbefehl gegen Assange vor. Daher könne man seinem Ersuchen nicht stattgeben.

Der 44-Jährige hält sich seit rund drei Jahren in der ecuadorianischen Botschaft in London auf. Die schwedischen Behörden hatten im November 2010 einen internationalen Haftbefehl gegen Assange erlassen, den ein Gericht in Stockholm im Juli vergangenen Jahres noch einmal bestätigt hatte.

Der Wikileaks-Gründer hatte erklärt, dass er nicht nach Schweden reisen wolle, weil er eine Auslieferung an die USA fürchte. Dort gilt er wegen der Enthüllung geheimer Dokumente als Terrorist.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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