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Europäischer Gerichtshof sieht keine Obergrenzen für Flüchtlinge

Archivmeldung vom 18.01.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.01.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Flüchtlinge auf dem Seitenstreifen der ungarischen Autobahn M1 in Richtung Österreich, 4. September 2015
Flüchtlinge auf dem Seitenstreifen der ungarischen Autobahn M1 in Richtung Österreich, 4. September 2015

Foto: FlickreviewR
Lizenz: CC BY 2.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Eine Obergrenze für die Aufnahme von Flüchtlingen würde nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) europäischem Recht zuwiderlaufen. In einem Interview mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" sagte EuGH-Präsident Koen Lenaerts, "man muss folgendes beachten: Immer wenn jemand asylberechtigt ist, hat er nach dem Unionsrecht das Anrecht darauf, als Flüchtling anerkannt zu werden. Das ist schwer vereinbar mit irgendeiner Zahl oder Obergrenze".

Lenaerts geht davon aus, dass die EU-Staaten die Flüchtlingskrise lösen werden: "Ich glaube, dass die derzeitigen Probleme überwindbar sind." Die EU werde daran nicht zerbrechen, sondern diese Krise meistern, wie sie schon zahlreiche Krisen zuvor gemeistert habe, sagte der Belgier, der dem Gerichtshof seit dem vergangenen Oktober vorsteht.

Der Jurist erinnerte daran, dass die EU immer strikt gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention handeln müsse. So müssten alle EU-Länder gemeinsame Mindest-Standards bei der Unterbringung von Flüchtlingen einhalten, solange sie den Asylantrag einer Person prüfen.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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