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Schweiz: „Rassismus-Gesetz wird missbraucht“

Archivmeldung vom 23.06.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.06.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: wrw / pixelio.de
Bild: wrw / pixelio.de

Im Spätsommer 2011 schaltete die Schweizerische Volkspartei (SVP) ein Inserat mit dem Titel „Kosovaren schlitzen Schweizer auf“. Die SVP beschrieb darin einen Vorfall im Kanton Bern, wo zwei Kosovaren einen Schweizer attackierten und einer ihm die Kehle aufschlitzte. Die SVP verurteilte diese Gewalttat und forderte eine konsequente Umsetzung der vom Volk angenommenen Ausschaffungsinitiative, bei der kriminelle Ausländer ausgeschafft werden sollen.

Im S&G Hand-Express heißt es dazu weiter: "Am 13.4.2017 bestätigte das Bundesgericht die Urteile des Berner Regional- und des Obergerichts, nach welchen die SVP mit dem Inserat „alle Kosovaren als Gewaltverbrecher“ bezeichnet hätte, was eine Rassendiskriminierung sei.

In der Stellungnahme zum Urteil schrieb die SVP: „Es ist genau das geschehen, was die Behörden bei der Einführung der Rassismus-Strafnorm (Art. 261) in Abrede gestellt haben, wovor die SVP aber immer gewarnt hat: Die Strafnorm wird dazu missbraucht, unliebsame politische Gegner mundtot zu machen. [...] Diese Entwicklungen sind für ein Land, das traditionell die Meinungsäußerungsfreiheit hochhält, bedenklich.“ [6]

Datenbasis: [6] www.schweizerzeit.ch/cms/index.php?page=/ news/neue_rechtspraktiken-3085 | www.schweizerzeit.ch/cms/index.php?page=/news/die_buechse_der_pandora-3084 | www.svp.ch/aktuell/medienmitteilungen/ schlag-gegen-die-meinungsaeusserungsfreiheit/

Quelle: S&G Hand-Express 28/2017

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