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Heftiger Streit über liberalisiertes kirchliches Arbeitsrecht

Archivmeldung vom 13.02.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.02.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Martin Berk / pixelio.de
Bild: Martin Berk / pixelio.de

Die Liberalisierung des Arbeitsrechts in der katholischen Kirche im Jahr 2015 hat in einem ersten Stress-Test heftigen Streit ausgelöst. Wie der "Kölner Stadt-Anzeiger" berichtet, scheiterte die Wahl eines neuen Rektors für die "Katholische Hochschule NRW" (KatHO) am mehrheitlichen Einspruch der fünf NRW-Bistümer, die Gesellschafter der bundesweit größten katholischen Wissenschaftseinrichtung mit mehr als 4600 Studierenden sind. Treibende Kräfte des Vetos waren nach Angaben der Zeitung der Kölner Erzbischof, Kardinal Rainer Woelki, und sein Generalvikar Dominik Meiering.

Sie bewerteten Scheidung und Wiederheirat des Kandidaten als schwerwiegenden Verstoß gegen die Loyalitätspflicht kirchlicher Mitarbeiter. Diese ist in der 2015 reformierten "Grundordnung des kirchlichen Dienstes" (GO) geregelt, einer Art Gesetz der Kirche für deren Beschäftigte. Auf Kölner Betreiben weigerte sich der Verwaltungsrat der Katholischen Hochschule, das in deren Statuten vorgesehene Einvernehmen über die Personalie herzustellen. Um Schaden von der Hochschule und sich selbst abzuwenden, zog der Betroffene sich daraufhin aus dem Verfahren zurück. Nur dies verhinderte offenbar einen offenen Schlagabtausch zwischen Kirche und Hochschule, aber auch das Zutagetreten massiver Differenzen unter den Bischöfen über die Auslegung der GO sowie über die Freiheit der Wissenschaft und der Hochschul-Selbstverwaltung. Der amtierende KatHO-Rektor, Peter Berker, warf den Bischöfen einen unrechtmäßigen, "völlig unstatthaften" Eingriff in die Autonomie der Hochschule vor und sprach zudem von einer "Machtdemonstration", mit der die Bischöfe das Vertrauen in ihr eigenes neues Arbeitsrecht zerstörten. "Die Bischöfe haben sich mit ihrem Arbeitsrecht auf einen neuen Weg begeben, kriegen nun schwere Beine und kommen selber mit den Stolpersteinen - auf Kosten ihrer Mitarbeiter", kritisierte Berker. Die Reform des kirchlichen Arbeitsrechts sollte unter anderem verhindern, dass Mitarbeiter in einer homosexuellen Partnerschaft oder einer zweiten Zivilehe berufliche Konsequenzen bis hin zur Entlassung befürchten müssen. Woelki hatte damals lobend von einer Anpassung kirchlicher Normen an veränderte gesellschaftliche Rahmenbedingungen gesprochen und besonders hervorgehoben, dass die GO-Novelle zwingend eine Einzelfallprüfung vorsieht. Wie der aktuelle Konflikt zeigt, kann diese Klausel nach bischöflichem Ermessen aber sehr wohl zulasten betroffener Mitarbeiter ausgelegt werden. "Wie viel Pharisäertum wollen wir uns eigentlich in der Kirche leisten?", sagte Berker zu dem konkreten Fall. Auf Anfrage des "Kölner Stadt-Anzeiger" wollte das Erzbistum Köln dazu keine Stellung nehmen und verwies auf die Vertraulichkeit von Personalangelegenheiten. Die gleiche Auskunft gaben die Bistümer Münster und Essen. Dessen Sprecher Ulrich Lota bestätigte immerhin, dass es "über die individuelle Anwendung der Grundordnung zu kontroversen Diskussionen zwischen den Gesellschaftern gekommen ist" - eine Anspielung darauf, dass das Votum nach Stadt-Anzeiger-Informationen mit 4:1 Stimmen erging.

Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger (ots)

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