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NSU-Prozess: Beate Z. stellt Befangenheitsantrag gegen Richter

Archivmeldung vom 29.07.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.07.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Oberlandesgericht München: Strafjustizzentrum
Oberlandesgericht München: Strafjustizzentrum

Foto: Bubo
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Verteidiger der mutmaßlichen Rechtsterroristin Beate Z., die vor dem Oberlandesgericht München im NSU-Prozess vor Gericht steht, haben am Dienstag im Namen der Angeklagten einen Befangenheitsantrag gegen sämtliche Richter des Staatsschutzsenats des Oberlandesgerichts (OLG) München gestellt.

In der Erklärung der Verteidiger hieß es, es gebe Zweifel an der Unvoreingenommenheit der Richter. Es sei bewusst "eine selektive Befragung" vorgenommen worden. Die Verhandlung wurde zunächst unterbrochen. Erst vor knapp zwei Wochen hatte Z. ihren Anwälten das Vertrauen entzogen, musste sie jedoch als Pflichtverteidiger behalten. Dem "Nationalsozialistischen Untergrund" (NSU) werden unter anderem zehn Morde angelastet.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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