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„Staatsgeheimnis“: Hitler-Doppelgänger von Braunau gibt Rätsel auf

Archivmeldung vom 14.02.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.02.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Paul-Georg Meister / pixelio.de
Bild: Paul-Georg Meister / pixelio.de

Adolf Hitlers Glorifizierung ist in Österreich verboten – das ist auch der Grund, warum das Auftreten des Mannes, der sich „Harald Hitler“ nennt und den Führer vor dessen Geburtshaus in Braunau sowie in anderen österreichischen Städten mimt, am Montagabend unterbunden wurde. Dies meldet das russische online Magazin "Sputnik".

Weiter heißt es auf deren deutschen Webseite des Magazins: "„Die Ermittlungen sind schon einige Zeit gelaufen, nachdem ein Foto von einem 25-jährigen Mann auf Facebook aufgetaucht ist, bei dem eine frappierende Ähnlichkeit mit der Person des Adolf Hitler bestanden hat“, erklärt Staatsanwalt Alois Ebner aus Ried im Innkreis  in einem Sputnik-Interview. „Gestern Abend kam es zur Festnahme dieses Mannes, weil er wiederholt in der Öffentlichkeit aufgetreten ist und auch einen Termin mit einem Fotografen ausgemacht hat. Da hätten offenbar entsprechende Bilder angefertigt werden sollen, um sie dann weiter zu publizieren.“

„Nach dem Verbotsgesetz, einem eigenen Gesetz dafür, ist jede Verherrlichung, jede Glorifizierung der Person Adolf Hitlers und des NS-Regimes strafbar. Nach unserer Ansicht ist strafbar, wer sich so verhält und einen Gesamteindruck erweckt, dass er hier eine Verherrlichung für möglich hält in der Bevölkerung. Deswegen haben wir ihn auch festgenommen“, sagt Ebner dazu. „Verbotene Symbole et cetera hatte er nicht an seinem Körper. Das ist aber nach unserer Rechtsprechung auch nicht erforderlich. Es kommt auf den Gesamteindruck an, den er erweckt hat, erwecken wollte und dann noch auf die subjektive Tatseite, die noch weiter zu hinterleuchten ist.“

Die psychische Verfassung des Mannes bezeichnet der Rechtsanwalt als „normal, nicht auffällig in Richtung irgendeiner pathologischen oder psychiatrischen Auffälligkeit.“ Über seine Person sagt er: „Es ist bekannt, dass er Österreicher ist, bisher unbescholten ist, aber schon in diese Richtung polizeilich beanstandet worden ist. Zu einer Verurteilung ist es bisher nicht gekommen.“

Ob der Mann sich wirklich als Harald Hitler bezeichnet, steht indessen noch nicht fest. „Das habe ich auch nur aus den Medien erfahren. Wir hatten noch keine Zeugenaussagen dazu. Es wird noch versucht, das herauszufinden“, so Ebner.

Kurz zuvor hatte das Fernsehen den „Harald Hitler“ auf einer Straße von Braunau gefilmt. Eine Reporterin von oe24.tv stellte die Frage: „Können Sie sich denn erklären, warum alle jetzt so gespannt auf Ihre Antwort sind?“ Sie will von ihm eine Antwort darauf hören, ob sein Auftreten ein Spaß oder seine Überzeugung ist. Zunächst will er das nicht kommentieren, schließlich antwortet der Herr mit einer rhetorisch ungeschulten Stimme: „Das werden Sie erfahren, wenn ich in München bin.“ Und auf die Frage, was in München sein werde, antwortet er, das sei „Staatsgeheimnis“.

Über die konkreten Absichten des Mannes lässt sich noch nichts Genaueres sagen, er soll noch verhört werden, hieß es. Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt in der Sache."

Quelle: Sputnik (Deutschland)

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