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Sexualtäter brüllt „Allahu Akbar“ und bedroht Polizist – „Bedingte“ Haft

Archivmeldung vom 21.03.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.03.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bundespolizeidirektion (Österreich)
Bundespolizeidirektion (Österreich)

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Ein Ägypter, der wegen sexueller Belästigung polizeilich bekannt ist, hat auf einer belebten Straße in Wien „Allahu Akbar“ geschrien und mit einer einem Messer ähnelnden Kohlenzange einen Polizisten bedroht, berichtet „Die Presse“. Am Dienstag sei er deswegen nun zu einer „bedingten Haft“ verurteilt worden.

Die deutsche Ausgabe des russischen online Magazins "Sputnik" meldet weiter:"Mit einer einem Messer sehr ähnelnden Kohlenzange bewaffnet sei der Mann Mitte Januar noch aus einer Shisha-Bar auf die Straße gelaufen, wo er laut schimpfend mit „Allahu Akbar“-Schreien vorbeigehende Passanten in Angst und Schrecken versetzte.

Dann habe der Ägypter sich einem Polizisten in Zivil genähert und ihm den „messerähnlichen Gegenstand“ bedrohlich vors Gesicht gehalten. Der Beamte habe schließlich dann Kollegen zur Hilfe geholt, die ihm geholfen haben, den Ägypter festzunehmen.

Vor Gericht erklärte der Ägypter sein Benehmen mit einem „psychischen Ausnahmezustand“, in dem er sich wegen einem Telefonat mit seiner  Ehefrau befunden habe. Seine Frau habe ihn gebeten nach Ägypten zu reisen, da die Familien der Eheleute in Streit geraten seien.

An die „Allahu Akbar“-Schreie könne er sich jedoch nicht erinnern – falls er dies aber tatsächlich getan haben soll, so sei dies damit zu erklären, dass er ein „betender Mensch“ sei.

Nun wurde der Ägypter am Dienstag wegen gefährlicher Drohung zu fünf Monaten bedingter Haft verurteilt. (Unter bedingter Strafnachsicht wird in Österreich eine Gerichtsentscheidung verstanden, die Strafe für eine bestimmte Probezeit nicht oder nur zum Teil zu vollstrecken – Anm. d. Red.) Der Mann, der außerdem in zwei Fällen von sexueller Belästigung schuldig gesprochen wurde, befindet sich seit dem 20. Januar in U-Haft."

Quelle: Sputnik (Deutschland)

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