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Bundespolizei darf keine Elektroschocker einsetzen

Archivmeldung vom 01.04.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.04.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Der X-26-TASER mit einem Lichtbogen zwischen seinen beiden Elektroden.
Der X-26-TASER mit einem Lichtbogen zwischen seinen beiden Elektroden.

Foto: FlickreviewR
Lizenz: CC-BY-2.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Bundespolizei darf aus rechtlichen Gründen keine Elektroschocker einsetzen. Zu diesem Schluss kommt eine Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages, berichtet der "Spiegel". Sogenannte Elektroimpulsgeräte wie die des US-Herstellers Taser führen zu Kontrollverlust durch Muskelkrämpfe und berührten daher das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit.

Ein solcher Eingriff bedürfe einer Rechtsgrundlage. Elektroschocker gehörten nicht zu den "dienstlich zugelassenen Hieb- und Schusswaffen". Für deren Einsatz sei mithin eine Gesetzesänderung notwendig. In den USA ist es zu zahlreichen Todesfällen gekommen, in Deutschland testet unter anderem die Berliner Polizei solche Geräte.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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