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BGH-Urteil nach der Attacke eines Flugschülers auf den Piloten:

Archivmeldung vom 26.11.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.11.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bundesgerichtshof: Sitzungssaal 04 der Zivilsenate, Nordgebäude
Bundesgerichtshof: Sitzungssaal 04 der Zivilsenate, Nordgebäude

Foto: ComQuat
Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Frankfurt (Oder) (MOZ) Der Prozess gegen einen zu neun Jahren Haft verurteilten, griechischen Flugschüler wird ab Februar 2015 vor dem Frankfurter Landgericht neu aufgerollt.

 Der Bundesgerichtshof hob das vorangegangene Urteil auf, weil aus ihm nicht deutlich genug hervorging, ob der Angeklagte freiwillig von seinem Mordversuch Abstand genommen hat - juristisch gilt dies als strafbefreiender Rücktritt. Der 53-Jährige stand wegen versuchten Mordes vor Gericht, nachdem er während eines Übungsfluges mit einem Stein auf den Piloten eingeschlagen und ihn so zu einer Notlandung im Oderbruch gezwungen hatte. Beide Insassen überlebten schwer verletzt.

Quelle: Märkische Oderzeitung (ots)

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