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Amris Drogengeschäfte früh bekannt

Archivmeldung vom 19.05.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.05.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Gerd Altmann/shapes:photoshopgraphics.com / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann/shapes:photoshopgraphics.com / pixelio.de

Der spätere Weihnachtsmarktattentäter Anis Amri ist den Behörden schon früher als bisher bekannt als mutmaßlicher gewerbsmäßiger Drogen-Dealer aufgefallen. Entsprechende Hinweise gab es schon im Rahmen eines Verfahrens wegen gefährlicher Körperverletzung in Berlin vom Sommer 2016, wie aus vertraulichen Ermittlungsakten hervorgeht, die der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" vorliegen.

Hauptverdächtiger in diesem Verfahren war den Akten zufolge ein Mohmad K., der eine Kontaktperson von Amri war. Dieser K. soll Amri, so heißt es in den Akten, im Betäubungsmittelhandel angelernt und von da an Amris Drogenhandel und den einer weiteren Person mit Spitznamen "Mohammad Ali" gesteuert haben. Bei dem Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung ging es um einen Messerangriff im Juli 2016 in einer Cocktailbar in Berlin-Neukölln, bei der eine Person schwer verletzt wurde. Amri soll dabei am Tatort mit einem Hammer um sich geschlagen haben.

Der Generalstaatsanwalt in Berlin bestätigte gestern auf Anfrage, im Rahmen dieses Verfahrens seien durch die Überwachung von Amris Telefon Anhaltspunkte dafür gewonnen worden, dass Amri zwar in kleinem Umfang, aber wiederkehrend Drogengeschäfte tätigte. Die Behörde habe daraufhin die Polizei aufgefordert, mit diesen Erkenntnissen einen neuerlichen Ermittlungsvorgang anzulegen, und zwar auch deswegen, weil der Verdacht eines gewerbsmäßigen Drogenhandels Grundlage für verdeckte Maßnahmen hätte sein können. Ein solcher Vorgang wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz sei dann auch am 20. Oktober eingeleitet worden, teilte die Berliner Behörde auf Anfrage mit.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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