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EA 189 vor Gericht: Golf GTD-Fahrer klagt gegen VW

Archivmeldung vom 07.10.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.10.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: berlin-pics  / pixelio.de
Bild: berlin-pics / pixelio.de

Am Dienstag reichte die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer für einen den Käufer eines GTD beim Landgericht Freiburg die nach unserer Kenntnis deutschlandweit erste Klage gegen die Volkswagen wegen eines mit dem Motor EA 189 ausgestatteten Motors ein. Der Klage liegt ein Fall zugrunde, in dem sich wohl viele Dieselkäufer wiedererkennen können: Der Kläger hatte einen Golf GTD u.a. auch deshalb gekauft, weil dieser für seine niedrigen Schadstoffanteile, vor allem bei den Stickoxid-Werte sich positiv von ähnlichen Autos unterscheide. Nun musste der Kläger bei einem Check auf der Internetseite von Volkswagen die ernüchternde Bestätigung lesen, dass sein Golf von einer Software betroffen sei, die die Stickoxidwerte im Prüfstandlauf optimiert.

Durch die jetzt eingereichte Feststellungsklage soll der Autobauer VW verpflichtet werden, alle bereits vorhandenen und drohenden Schäden von dem Kläger fern zu halten. Da die Volkswagen AG den manipulierten Golf GTD gebaut hat, soll sie nun auch für die Schäden des Klägers aufkommen.

Da sich bereits mehrere hundert betroffene VW-, Audi- und Skodakäufer bei der Kanzlei melden, werden demnächst noch weitere Klagen folgen. Autokäufer können ihre Rechte - wie der Kläger - gegen VW selbst oder den Autoverkäufer geltend machen. Die Ansprüche reichen vom Schadensersatz bis hin zur Rückabwicklung des Fahrzeugkaufs. Einige Ansprüche wegen der Abgasmanipulation können verjähren, weshalb schnelles Handeln erforderlich sein kann.

Quelle: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (ots)

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