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Deutschland zeigt Defizite beim Kampf gegen Menschenhandel

Archivmeldung vom 21.02.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.02.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Gerd Altmann  / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Deutschland hat sein Bemühen verringert, von Menschenhandel betroffene Opfer zu schützen. Das zeigt der aktuelle Index zur Messung staatlicher Maßnahmen gegen den Menschenhandel aus dem Jahr 2010. Entwickelt wurde der Index von Forschern der Universität Göttingen, der Universität Heidelberg und der London School of Economics and Political Science (LSE). Er untersucht die Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels in den drei Kategorien Strafverfolgung, Prävention und Opferschutz.

Während Deutschland im Jahr 2010 in der strafrechtlichen Verfolgung von Menschenhändlern sowie bei der Prävention von Gewalt die maximalen Werte aufweist, sind beim Opferschutz im Vergleich zu 2009 die Werte gesunken. „Deutschland hat beispielsweise mehr Straferlasse erteilt und weniger medizinische Hilfe bereitgestellt“, sagt Dr. Seo-Young Cho von der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Göttingen. „Es ist möglich, dass Opfer bestraft oder abgeschoben werden bevor sie als Opfer des Menschenhandels vor dem deutschen Gesetz gelten“, so die Autorin des Indexes. Aus diesem Grund erhielt Deutschland in der Kategorie Opferschutz im Jahr 2010 nur drei Punkte, was eine Verringerung um zwei Punkte im Vergleich zu 2009 bedeutet. Die Kategorie der strafrechtlichen Verfolgung bemisst die Gesetzgebung und ihre Durchsetzung zur Bekämpfung des Menschenhandels. Prävention ist die Kategorie, die staatliche Aktivitäten bei der Grenzkontrolle, öffentliche Kampagnen, den Informationsaustausch sowie Bildung zum Thema Menschenhandel beurteilt.

Die Wissenschaftler haben Statistiken aus insgesamt 182 Ländern ausgewertet. Gemessen werden die staatlichen Maßnahmen dabei anhand einer Fünf-Punkte-Skala – von 1 als schlechtester Bewertung bis 5 als bester Bewertung. Die Werte der drei genannten Kategorien werden schließlich addiert, so dass ein Land mit drei Punkten am schlechtesten und ein Land mit 15 Punkten am besten bewertet ist.

Im Jahr 2010 erreichten insgesamt sechs Länder die höchste Punktzahl 15 auf der Skala für das beste politische Verfahren im Kampf gegen den Menschenhandel: die Niederlande, Schweden, die Vereinigten Staaten, Slowenien, Spanien und Belgien. Mit der geringsten Punktzahl 3 schneiden Nordkorea und Somalia am schlechtesten ab. „Weltweit haben sich die politischen Bemühungen zwischen 2009 und 2010 im Bereich des Opferschutzes und der Prävention zwar insgesamt erhöht. Der Bereich der strafrechtlichen Verfolgung hat sich hingegen verschlechtert“, sagt Cho.

Der Index staatlicher Maßnahmen gegen den Menschenhandel wird von der Generaldirektion für Justiz, Freiheit und Sicherheit der Europäischen Kommission gefördert. Auf der Internetseite http://www.human-trafficking-research.org stehen detailliertere Informationen über die Methodologie des Index sowie Erläuterungen der Forscher.

Quelle: Georg-August-Universität Göttingen (idw)

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