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Gericht spricht Kohl eine Million Euro Schadensersatz zu

Archivmeldung vom 27.04.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.04.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Helmut Kohl Bild: KASonline, on Flickr CC BY-SA 2.0
Helmut Kohl Bild: KASonline, on Flickr CC BY-SA 2.0

Das Landgericht Köln hat Altbundeskanzler Helmut Kohl im Rechtsstreit um Tonbandmitschnitte eine Million Euro Schadensersatz zugesprochen. Das berichten mehrere Medien übereinstimmend.

Bei dem Rechtsstreit mit dem Auftragsschreiber an seinen Memoiren ging es um die Rechte an Tonbändern, auf denen Arbeitsgespräche aus dem Jahr 2001 festgehalten wurden. Speziell ging es um das Buch "Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle". Dort waren Zitate aus den Gesprächen verwendet worden, die Kohl nicht freigegeben hatte.

Das Buch habe das Persönlichkeitsrecht Kohls schwer verletzt, urteilte das Landgericht laut Medienberichten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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