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Erfolg im Bundestag: THW wird erstmals als "Sicherheitsbehörde" anerkannt

Archivmeldung vom 12.11.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.11.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Fabian Pittich
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"Die Anerkennung des THW als 'Sicherheitsbehörde' ist ein riesiger Erfolg in den gemeinsamen Bemühungen um die zukunftsfähige Sicherung des Stellenbestandes des THW. Sie ist zugleich ein Ausdruck der hohen Wertschätzung, die das THW im gesamten Parlament genießt" verkündete der Präsident der THW-Bundesvereinigung, Stephan Mayer, MdB, nach der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages.

In den vergangenen Monaten wurden zahlreiche, intensive Gespräche und Verhandlungen mit den Abgeordneten des Deutschen Bundestages geführt, um für die Folgen von Haushalts- und Stellenkürzungen auf das THW zu sensibilisieren. "Vor dem Hintergrund immenser Sparzwänge, von denen ausnahmslos alle Behörden des Bundes betroffen sind, bestätigt diese deutliche Unterstützung den hohen Stellenwert dieser herausragenden Bevölkerungsschutzorganisation" sagte Mayer. Er erinnerte in diesem Zusammenhang an die konkreten Aktivitäten seines Vorgängers, des Parlamentarischen Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel, MdB, der den Grundstein für den Erfolg mit gelegt hat.

Am 11.11.2010 haben die für den Einzelplan des Bundesinnenministeriums zuständigen Berichterstatter der Regierungskoalition CDU/CSU und FDP sowie der SPD-Bundestagsfraktion entsprechende Änderungsanträge gestellt, das THW von Stellen- und Haushaltsmittelkürzungen in der ursprünglich vorgesehenen Form auszunehmen. Besonderer Dank gebührt den Berichterstattern Jürgen Herrmann, MdB (CDU/CSU), Dr. Peter Danckert, MdB (SPD) und Florian Toncar, MdB (FDP), dem haushaltspolitischen Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Norbert Barthle, MdB, sowie dem haushaltspolitischen Sprecher der CSU-Landesgruppe, Bartholomäus Kalb, MdB, die sich im Haushaltsausschuss trotz immenser Sparauflagen mit hoher Sachkunde deutlich für die berechtigten Anliegen des THW stark gemacht haben. Die parteiübergreifende Unterstützung der Abgeordneten zeigte sich auch bei den engagierten Gesprächen, welche Präsidiumsmitglieder der THW-BV, THW-Landessprecher und Landesbeauftragte mit den MdB aus ihren Landesverbänden geführt haben.

Das THW wird mit der Aufnahme in §20 Absatz 2 des Haushaltsgesetzes ausdrücklich von Stelleneinsparungen ausgenommen und so Behörden mit Sicherheitsaufgaben, wie beispielsweise dem Bundeskriminalamt, der Bundespolizei und dem Zoll, gleichgestellt. Ohne diese Anerkennung als sicherheitsrelevante Behörde des Bundes würde der nun gesicherte Bestand des THW von 803,5 Stellen jährlich um mindestens 8 Stellen gemindert -dies hätte zwangsläufig Auswirkungen auf das Engagement der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer gehabt. Zugleich steht der neue Status auch für die herausragende Bedeutung, die das THW als Bundesbehörde für die innere Sicherheit der deutschen Bevölkerung hat. Das Haushaltsgesetz 2011 muss nun noch vom Deutschen Bundestag am Freitag, 26. November 2010 verabschiedet werden. "Dieser Erfolg ist ein Paradebeispiel für die Möglichkeiten der engen und äußerst konstruktiven Zusammenarbeit zwischen der THW-Bundesvereinigung und der Bundesanstalt THW. Hier haben sinnbildlich die Zahnräder reibungsfrei ineinander gegriffen - dies sollte Mut für die Zukunft machen" fasste Präsident Stephan Mayer, MdB, die gemeinsamen Anstrengungen der letzten Monate zusammen.

Quelle: THW-Bundesvereinigung e.V.

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