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Mietern in Beermannstraße droht Wohnungsverlust

Archivmeldung vom 24.10.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.10.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
In der Beermannstraße müssen mehrere Wohnhäuser für den Ausbau abgerissen werden
In der Beermannstraße müssen mehrere Wohnhäuser für den Ausbau abgerissen werden

Foto: Autorenkollektiv
Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Ein Teil der letzten Anwohner der Beermannstraße in Berlin sollen ihre Häuser bis zum 31. Oktober verlassen. Damit die Wohnhäuser für die Verlängerung der Stadtautobahn A100 abgerissen werden können, wurden die Bewohner per »vorzeitiger Besitzeinweisung« dazu aufgefordert, ihre Häuser zu verlassen. »Damit droht uns noch vor Winterbeginn der Wohnungsverlust«, sagt Benjamin Sauer, einer der betroffenen Mieter, der in Berlin erscheinenden Tageszeitung »neues deutschland« (Samstagausgabe).

Innerhalb von zwei Wochen kann jederzeit ein Gerichtstermin und einen Übergabe der Wohnung binnen sechs Wochen nach Urteil erzwungen werden. Die »vorzeitige Besitzeinweisung« wird üblicherweise bei Projekten »des besonderen öffentlichen Interesses« gegen Eigentümer von Gebäuden eingesetzt. Mit diesem im Baurecht üblichen Instrument verlieren die Mieter zahlreiche Rechte. Eigentümer der Häuser ist bereits das Land Berlin, das mit dem juristischen Mittel jetzt gegen renitente Mieter vorgeht.

Quelle: neues deutschland (ots)

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