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Innenministerium genehmigt Bundestrojaner-Einsatz

Archivmeldung vom 22.02.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.02.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Plastische Darstellung des „Bundestrojaners“ vom Chaos Computer Club
Plastische Darstellung des „Bundestrojaners“ vom Chaos Computer Club

Foto: mellowbox
Lizenz: CC-BY-SA-2.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Das Innenministerium hat den Einsatz des Bundestrojaners zur Ausspähung von Computern genehmigt. Die technischen Tests und der notwendige rechtliche Vorlauf seien abgeschlossen, teilte das Ministerium am Montag mit.

Wenn die Voraussetzungen erfüllt seien, könne der Bundestrojaner nun jederzeit zum Einsatz kommen. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Jahr 2008 die Online-Durchsuchung mittels einer Überwachungssoftware zwar gebilligt, aber an enge Bedingungen geknüpft: So müssen Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr etwa von Leib, Leben und Freiheit eines Menschen bestehen.

Die Grünen hatten "erhebliche Zweifel" daran geäußert, dass der vom Bundeskriminalamt (BKA) entwickelte Bundestrojaner verfassungskonform eingesetzt werden kann. "Die Bundesregierung muss die Rechtmäßigkeit des Einsatzes und die Verfassungskonformität des Programms nachweisen. Dies geht nur, wenn der dem Programm zugrundeliegende Quellcode offengelegt wird", erklärte Konstantin von Notz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Grünen und Sprecher für Netzpolitik. "Bezüglich der Verfassungskonformität der `Online-Durchsuchung` bestehen seit Jahren erhebliche Zweifel. Bisherige Programme konnten die extrem hohen rechtlichen Hürden des Bundesverfassungsgerichts nicht einhalten."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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