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Bundesländer gehen unterschiedlich mit Duldung Ausreisepflichtiger um

Archivmeldung vom 27.09.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.09.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Abschiebeeinrichtung für Flüchtlinge Bild: opposition24.de, on Flickr CC BY-SA 2.0
Abschiebeeinrichtung für Flüchtlinge Bild: opposition24.de, on Flickr CC BY-SA 2.0

Die Bundesländer gehen sehr unterschiedlich mit der Duldung ausreisepflichtiger Ausländern um. Laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken-Bundestagsfraktion verfügten in Bayern 9.283 Ausländer zum 30. Juni 2016 über eine Duldung, berichtet die "Welt". In Baden-Württemberg hatten 36.058 und im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen 46.080 diesen Aufenthaltsstatus.

Gemessen an der geringen Bevölkerung von unter 700.000 erteilte aber Bremen mit 3.213 mit Abstand die meisten Duldungen. Eine Duldung bekommen Ausländer, die zwar ausreisepflichtig sind - etwa weil ihr Asylantrag abgelehnt wurde - deren Abschiebung aber aus verschiedenen Gründen ausgesetzt wird. Sie gelten dann zwar weiterhin als "ausreisepflichtig" aber eben nicht als "vollziehbar ausreisepflichtig" und sind damit vorübergehend geduldet.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) erklärt die wenigen Duldungen in seinem Bundesland mit dem Versuch, "die Verwaltungsabläufe so effizient wie möglich zu gestalten. Möglichst an einem Ort sollen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, das zuständige Verwaltungsgericht und die Ausländerbehörde Entscheidungen treffen können", sagte er der "Welt".

Dies erspare unnötigen Schriftwechsel und Reisebewegungen, erklärte Herrmann. Zentrale Ausländerbehörden an den Erstaufnahmeeinrichtungen in jedem Regierungsbezirk und in den besonderen Rückführungseinrichtungen in Manching und Bamberg organisierten zentral die Rückführungsmaßnahmen, sagte Hermann der Zeitung.

"Sie beschaffen etwa die fehlenden Pass- oder Passersatzpapiere sofort nachdem BAMF und Verwaltungsgericht entschieden haben. Das funktioniert besser, als wenn jede Kreisverwaltungsbehörde sich selbst um die einzelnen Fälle kümmern muss." In allen Bundesländern führen "fehlende Reisedokumente" am häufigsten zur Duldung. Bei 22 Prozent der bundesweit 168.212 Geduldeten war dies laut Antwort der Bundesregierung ausschlaggebender Grund. Während es in Bayern 5.201 Duldungen aus diesem Grund gab, waren es in Baden-Württemberg 28.920 Fälle.

Bei der Duldung aus medizinischen Gründen gibt es ebenfalls große Unterschiede zwischen den Ländern. Auch in dieser Kategorie erteilt das kleine Bremen mit 165 Fällen - proportional zur Bevölkerung - die meisten Duldungen. In absoluten Zahlen führte Nordrhein-Westfalen (657) die Liste an. In Bayern waren 135 Ausreisepflichtige ausreichend krank für eine Duldung, in Mecklenburg-Vorpommern kein einziger.

Das Bundesland zeigt sich laut der Antwort der Bundesregierung auch bei der sogenannten "Ermessensduldung" als besonders strikt. Hier geht es um dringende persönliche Gründe, etwa die Beendigung der Schule oder die Betreuung kranker Familienangehöriger. Nur ein Ausreisepflichtiger bekam in Mecklenburg-Vorpommern aus diesen Gründen eine Duldung, nirgendwo waren es mehr als in Berlin (736). Insgesamt duldet die Hauptstadt aber mit 8.004 Ausreisepflichtigen relativ zur Bevölkerung weniger als die beiden anderen Stadtstaaten, Hamburg (5.294) und Bremen.

Bayerns Innenminister sagte, er versuche "dort anzusetzen, wo wir als Bundesländer ansetzen können. Das können wir leider nicht, wenn etwa ein Herkunftsstaat sich weigert, seinen Staatsbürger zurückzunehmen - das sind die Fälle, in denen eine Abschiebung de facto unmöglich gemacht wird". Er erwarte "deshalb vom Bund konkrete Abmachungen mit den betroffenen Ländern, mehr finanzielle Unterstützung der EU-Behörden, aber auch Kürzungen von Entwicklungshilfegeldern, wenn ein Land sich nicht kooperativ verhält".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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