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Sozialämter müssen immer häufiger für Beerdigungen aufkommen

Archivmeldung vom 04.03.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.03.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Hans Heindl / pixelio.de
Bild: Hans Heindl / pixelio.de

Die Sozialämter in den Kommunen müssen immer häufiger für die Kosten von Bestattungen einspringen, weil die Hinterbliebenen finanziell überfordert sind. Wie die "Saarbrücker Zeitung" unter Berufung auf Angaben des Statistischen Bundesamtes berichtet, haben die Behörden im Jahr 2015 für 23.389 Personen eine entsprechende Kostenerstattung vorgenommen. Das waren 3,3 Prozent mehr als im Jahr 2012.

Die kommunalen Ausgaben für diese Sozialbestattungen beliefen sich im Jahr 2015 auf 61,7 Millionen Euro. Das waren 4,3 Millionen mehr als im Jahr 2012. Nach dem Gesetz werden die erforderlichen Kosten einer Bestattung übernommen, soweit sie den hierzu verpflichteten Angehörigen nicht zugemutet werden können. Der Gesetzgeber hat allerdings nicht festgelegt, welche Leistungen zu einer Sozialbestattung gehören.

In der Regel würden die Kosten nur für sehr einfache Bestattungen übernommen, sagte die stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion im Bundestag, Sabine Zimmermann. Sie hatte die Daten beim Statistischen Bundesamt abgefragt. "Auch nach ihrem Tod werden die Verstorbenen ein weiteres Mal als arm gebrandmarkt, durch das sichtbar ärmliche Begräbnis und die bescheidene Grabausstattung", kritisierte die Linken-Politikerin. Notwendig seien "endlich bundesweit einheitliche Standards" für Sozialbestattungen, so Zimmermann.

Quelle: Saarbrücker Zeitung (ots)

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