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Länderfinanzausgleich: Seehofer stellt Verzicht auf Klage in Aussicht

Archivmeldung vom 29.07.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.07.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Horst Seehofer
Horst Seehofer

Foto: Ralf Roletschek
Lizenz: CC-BY-SA-3.0-de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer hat einen Verzicht auf die Verfassungsklage gegen den Länderfinanzausgleich in Aussicht gestellt. "Wenn wir uns sauber über die künftigen Finanzbeziehungen verständigen und das Ergebnis in Bayern gut vertreten werden kann, kann man einen Rückzug der Klage in Erwägung ziehen", sagte der CSU-Vorsitzende der "Welt". "Wir machen das aber sicher nicht als Vorschuss zu Beginn von Verhandlungen."

Bayern sei "auch in Zukunft bereit, Solidarität in Deutschland zu tragen", sicherte Seehofer zu. "Aber es ist nicht Aufgabe der Ländergemeinschaft und insbesondere Bayerns, die Bundeshauptstadt zu finanzieren." Wenn es gelinge, die Kosten Berlins im Länderfinanzausgleich auf den Bund zu übertragen, "haben wir einen großen Schritt getan". Daneben sollten die Länder ein eigenes Steuererhebungsrecht bekommen.

Der Ministerpräsident regte an, die Einnahmen des Solidaritätszuschlags nach dem Ende des Solidarpakts 2019 in einen "Zukunftsfonds zur Erfüllung zentraler Aufgaben" fließen zu lassen. "Am Ende muss ein Zukunftsmodell Deutschland stehen mit prosperierenden Bundesländern und leistungsfähigen Kommunen", sagte er.

Seehofer zeigte sich offen dafür, "den Soli ein Stück weit abzubauen". Allerdings werde ein "Großteil des Geldes" auch nach 2019 benötigt. "Wir wollen damit den Kommunen helfen, Investitionen in die Infrastruktur ermöglichen, den Finanzausgleich gerechter gestalten und eine Steuerreform finanzieren."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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