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Richterbund-Chef kritisiert externes Weisungsrecht gegenüber Strafverfolgungsbehörden

Archivmeldung vom 05.08.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.08.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Initiative Echte Soziale Marktwirtschaft IESM / pixelio.de
Bild: Initiative Echte Soziale Marktwirtschaft IESM / pixelio.de

Der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Christoph Frank, ist entschieden gegen ein externes Weisungsrecht gegenüber den Strafverfolgungsbehörden, das Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen Netzpolitik.org nun gegenüber Generalbundesanwalt Harald Range ausgeübt hat.

Frank sagte der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Mittwochausgabe) : "Wenn Deutschland jetzt einen EU-Aufnahmeantrag stellen würde, bekäme es aufgrund der auch international umstrittenen Weisungsabhängigkeit der deutschen Staatsanwaltschaften große Probleme mit Brüssel." Allein die Option des Weisungsrechts sei geeignet, die streng gesetzesgebundene Arbeit der Staatsanwaltschaft zu diskreditieren. Der Richterbund- Chef räumte ein, dass die Justizminister von einer förmlichen Weisung nur selten Gebrauch machten, aber das Beispiel des Umgangs von Bundesjustizminister Maas mit dem Generalbundesanwalt zeige, was geschehe, wenn es um politische Interessen und Machterhalt gehe: "Dann sind alle feierlichen Erklärungen zur Selbstbeschränkung schnell vergessen."

Quelle: Rheinische Post (ots)

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