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Zeitung: Bislang 30 Einsprüche gegen die Wertung der Bundestagswahl

Archivmeldung vom 01.10.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.10.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Uwe Schlick / pixelio.de
Bild: Uwe Schlick / pixelio.de

In der ersten Woche nach der Bundestagswahl sind rund 30 Einsprüche gegen die Wertung des Ergebnisses beim zuständigen parlamentarischen Ausschuss für Wahlprüfung eingegangen. Wie die "Saarbrücker Zeitung" berichtet, hätten Bürger wegen der bestehenden Fünf-Prozent-Hürde, vermeintlicher Auszählungsfehler, der Gestaltung der Stimmzettel oder der Art der zum Ankreuzen ausliegenden Schreibmittel Einspruch gegen die Wahl eingelegt.

Laut Zeitung gab es nach der Bundestagswahl 2009 163 solcher Einsprüche, keiner davon war erfolgreich. Nach Angaben der Bundestagsverwaltung können Wahlberechtigte noch bis zum 22. November, 24 Uhr, beim Wahlprüfungsausschuss per Brief oder Fax Widerspruch einlegen.

Einsprüche werden vom Wahlprüfungsausschuss beraten. Sie können unter anderem nur dann erfolgreich sein, wenn ein Fehler bei der Vorbereitung oder der Durchführung der Bundestagswahl Einfluss auf die Sitzverteilung im Parlament gehabt hat. Ein erfolgreicher Einspruch kann unter Umständen dann dazu führen, dass die Wahl ganz oder teilweise wiederholt werden muss.

Quelle: Saarbrücker Zeitung (ots)

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