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Verminderter Schutz für syrische Flüchtlinge - SPD wirft de Maizière "Wortbruch" vor

Archivmeldung vom 29.09.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.09.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Metropolico.org, on Flickr CC BY-SA 2.0
Bild: Metropolico.org, on Flickr CC BY-SA 2.0

Der menschenrechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Frank Schwabe, wirft dem Bundesinnenminister im Interview mit dem ARD-Magazin MONITOR "Wortbruch" vor.

Hintergrund ist der Familiennachzug für syrische Kriegsflüchtlinge. Laut Schwabe habe die SPD der Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzbedürftige Anfang des Jahres nur zugestimmt, weil Bundesinnenminister Thomas de Maizière versichert habe, dass deren Zahl nicht ansteigen würde: "In der Situation war Herr de Maizière in der SPD-Fraktion und hat uns eindeutig versichert [...], dass es keine Veränderung der Anerkennungspraxis geben wird. Aus heutiger Sicht war das ein Wortbruch", so Schwabe im MONITOR-Interview (29.09.2016, 21.45 Uhr im Ersten).

Tatsächlich erhielten im August fast 70 Prozent der Syrer nur noch subsidiären Schutz. Anfang des Jahres waren es knapp zwei Prozent. Frank Schwabe fordert deshalb, den Familiennachzug gesetzlich wieder zu ermöglichen.

Hintergrund: Mit dem Asylpaket II wurde der Familiennachzug für subsidiär Schutzbedürftige für zwei Jahre ausgesetzt. Im Bundestag bezeichnete de Maizière diesen Schritt zuvor als "notwendig", um eine "Überlastung der Aufnahmesysteme" zu verhindern. Seitdem stieg die Zahl der subsidiär geschützten Syrer stetig an. All diese Flüchtlinge können ihre Familien für die nächsten zwei Jahre nicht nach Deutschland nachholen und damit in Sicherheit bringen. Zudem bedeutet der subsidiäre Schutz, dass sich die Aufenthaltserlaubnis im Vergleich zum Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention von drei Jahren auf ein Jahr verringert.

Die Entscheidungspraxis des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) steht im Widerspruch zur Haltung mehrerer deutscher Verwaltungsgerichte. In ihren Urteilen heißt es, Syrern drohe bei einer Rückkehr in ihr Herkunftsland unabhängig vom ursprünglichen Fluchtgrund eine individuelle Verfolgung. Deswegen stehe ihnen der volle Flüchtlingsschutz zu.

Eine Haltung, die von Völkerrechtlern geteilt wird. "Wir müssen nach wie vor davon ausgehen, dass Syrer bei der Rückkehr von politischer Verfolgung bedroht sind", sagt Nora Markard, Professorin an der Universität Hamburg, gegenüber MONITOR. "Wenn das Bundesamt trotzdem nur subsidiären Schutz gewährt und keinen Flüchtlingsstatus, dann ist das natürlich ein Verstoß gegen die Genfer Flüchtlingskonvention", so Markard.

Quelle: ARD Das Erste (ots)

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