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BAMF soll Handys von Flüchtlingen auslesen

Archivmeldung vom 20.02.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.02.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) soll künftig ermächtig werden, Handys und andere Datenträger von Asylbewerbern bei der Registrierung auslesen zu dürfen, um deren Identität festzustellen. Dies geht aus einem neuen Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums hervor, der dem WDR, NDR und der „Süddeutschen Zeitung“ (SZ) vorliegt.

Die deutsche Ausgabe des russischen online Magazins "Sputnik" berichtet weiter: "Der Gesetzentwurf „zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“ soll demnach die Rechtsgrundlage schaffen, damit das BAMF beim Auslesen der Mobiltelefone oder anderer Datenträger nicht mehr auf die Einwilligung der Asylantragsteller angewiesen ist. In Deutschland ist das sonst normalerweise nur durch einen richterlichen Beschluss möglich, wenn beim Flüchtling der Verdacht einer Straftat besteht.

Rückblickend schätzt das BMI, dass es im Vorjahr bei 50 bis 60 Prozent der Asylsuchenden – also bei etwa 150.000 Menschen – das Auslesen eines „Datenträgers“ erwogen hätte. Um solche Zahlen zu bewältigen, sollen die BAMF-Außenstellen mit forensischer Hard- und Software ausgestattet werden, die insgesamt rund 2400 Datenträger pro Tag durchsuchen könnten. Später müssten die Inhalte übersetzt werden. Laut Ausländerzentralregister befänden sich 213.000 „vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer“ in Deutschland.

Dazu kommt es immer wieder vor, dass Flüchtlinge aus Angst vor drohender Abschiebung falsche Personalien angeben. Wie berichtet wurde, sind zuletzt auch Fälle von Sozialleistungsbetrug bekannt geworden. Künftig sollen nun Geodaten der Mobiltelefone und gespeicherte Kontakte Aufschluss darüber geben, woher ein Flüchtling stammt und wo er sich zuletzt aufgehalten hat.

Der Gesetzentwurf soll am Mittwoch vom Bundesinnenministerium vorgelegt worden sein und sich derzeit in der Ressortabstimmung befinden. Er ist das Ergebnis eines Treffens zwischen Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Ministerpräsidenten der Länder am 9. Februar, bei dem sie sich auf mehrere Eckpunkte zur Rückkehr-Politik geeinigt hätten.

Bislang hatte das Flüchtlingsamts mit Sprachgutachten und gezieltem Nachfragen die Herkunft eines Menschen festzustellen versucht. Der Zugriff auf Mobiltelefone oder andere Datenträger ist bei der Abschiebung seit der Novelle des Aufenthaltsgesetzes von 2015 erlaubt, wurde aber nur selten angewendet. Der Bundesrat hatte damals angemerkt, dass das Auslesen von Handys oder Laptops schwierig sei, weil die den „unantastbaren Kernbereich privater Lebensgestaltung“ verletzen könnten."

Quelle: Sputnik (Deutschland)

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