Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Politik Bundeswahlausschuss entscheidet über Anerkennung von Parteien zur Bundestagswahl 2017

Bundeswahlausschuss entscheidet über Anerkennung von Parteien zur Bundestagswahl 2017

Archivmeldung vom 27.06.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.06.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Dieter Sarreither, Präsident des Statistischen Bundesamtes (Destatis)
Dieter Sarreither, Präsident des Statistischen Bundesamtes (Destatis)

Foto: Frahenn
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Bundeswahlleiter Dieter Sarreither hat den Bundeswahlausschuss zu seiner ersten Sitzung zur Wahl des 19. Deutschen Bundestags eingeladen. In der öffentlichen Sitzung berät und entscheidet der Bundeswahlausschuss über die Anerkennung von politischen Vereinigungen als Parteien zur Bundestagswahl am 24. September 2017. Sie findet am Donnerstag, dem 6. Juli 2017, ab 11:00 Uhr und am Freitag, dem 7. Juli 2017, ab 9:00 Uhr im Deutschen Bundestag in Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus (Eingang Adele-Schreiber-Krieger-Straße 1), Raum 3.101 (Anhörungssaal), statt. Der Bundeswahlausschuss stellt für alle Wahlorgane zur bevorstehenden Bundestagswahl verbindlich fest:

  1. welche Parteien im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl aufgrund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren. Diese Parteien können Wahlvorschläge einreichen, ohne Unterstützungsunterschriften beibringen zu müssen.
  2. welche sonstigen Vereinigungen, die dem Bundeswahlleiter ihre Beteiligung an der Wahl des 19. Deutschen Bundestages angezeigt haben, für diese Wahl als Parteien im Sinne des § 2 Parteiengesetz anzuerkennen sind. Die Feststellungen des Bundeswahlausschusses können innerhalb von vier Tagen mit Beschwerde an das Bundesverfassungsgericht angefochten werden. Bis zum Ablauf der gesetzlichen Ausschlussfrist am 19. Juni 2017, 18:00 Uhr haben - wie bereits am 20. Juni 2017 mitgeteilt - 63 Vereinigungen dem Bundeswahlleiter ihre Beteiligung an der Bundestagswahl 2017 angezeigt (2013: 58 Beteiligungsanzeigen).

Quelle: Der Bundeswahlleiter (ots)

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte anlass in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige