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CDU-Landeschef Strobl für Alleingang bei Vorratsdatenspeicherung

Archivmeldung vom 22.04.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.04.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Thomas Strobl (2010)
Thomas Strobl (2010)

Foto: Rosenzweig
Lizenz: CC-BY-SA-3.0-de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Baden-Württembergs CDU-Landeschef Thomas Strobl drängt auf einen deutschen Alleingang bei der Vorratsdatenspeicherung. Auch bei näherer Betrachtung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bestehe Spielraum für den nationalen Gesetzgeber, sagte er der Stuttgarter Zeitung (Mittwochausgabe). "Das Urteil verdammt uns keineswegs zur Untätigkeit." Die EuGH-Richter hatten jüngst die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für unvereinbar mit der europäischen Grundrechtecharta erklärt. Eine Speicherpflicht müsse sich auf das "absolut Notwendige" beschränken.

Strobl, der auch CDU-Bundesivze ist, warnte davor, "die Augen vor der Realität zu verschließen". So könne etwa die Bekämpfung der Kinderpornografie nur dann erfolgreich sein, wenn das Sexualstrafrecht wie geplant verschärft und zugleich die Polizei mit den geeigneten Ermittlungsinstrumenten ausgestattet werde.

Quelle: Stuttgarter Zeitung (ots)

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