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Bundesverfassungsgericht verhandelt im Oktober über CETA-Eilanträge

Archivmeldung vom 23.09.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.09.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bundesverfassungsgericht, Karlsruhe Bild: Tobias Helfrich
Bundesverfassungsgericht, Karlsruhe Bild: Tobias Helfrich

Das Bundesverfassungsgericht hat angekündigt, im Oktober über mehrere Anträge gegen das geplante Freihandelsabkommen CETA zu verhandeln. Am 12. Oktober sollen die Eilanträge verhandelt und am 13. Oktober die Entscheidung verkündet werden, teilte das Gericht am Freitag mit.

Die Kläger wollen verhindern, dass das Abkommen zwischen der EU und Kanada mit einer für Ende Oktober geplanten Unterzeichnung für vorläufig anwendbar erklärt wird. CETA wird seit 2009 verhandelt und enthält umfassende Handels- und Zollerleichterungen. Es gilt auch als Testfall für das Transatlantische Freihandelsabkommen (TTIP) und ist in Abschnitten umstritten, insbesondere beim Investitionsschutz, der es Unternehmen ermöglichen soll, bei veränderter Rechtslage von Staaten Schadensersatz zu fordern.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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