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Union will Grundgesetzänderung zur Einschränkung des Grundrechts auf politisches Asyl

Archivmeldung vom 02.09.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.09.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Thomas Strobl Bild: Bernd Glasstetter, on Flickr CC BY-SA 2.0
Thomas Strobl Bild: Bernd Glasstetter, on Flickr CC BY-SA 2.0

Die Unionsfraktion im Bundestag will das Grundrecht auf politisches Asyl für Bürger aus Staaten grundsätzlich ausschließen, deren Anerkennungsquote bei höchstens ein bis zwei Prozent liegt. "Darüber hinaus gibt es keinerlei Überlegungen, das Grundrecht auf politisches Asyl einzuschränken", sagt der stellvertretende Vorsitzende der CDU und Innenexperte Thomas Strobl dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). Damit würde der Bereich der "sicheren Herkunftsstaaten" automatisch an die Anerkennungsquoten im deutschen Asylverfahren angepasst.

"Das wäre eine gute Lösung für Deutschland und ein Modellfall für die Europäische Union", sagte Strobl. Abgestimmt werden soll über das gesamte Maßnahmenbündel zum unbürokratischeren Umgang mit der Flüchtlings- und Asylproblematik den Informationen des RedaktionsNetzwerks Deutschland zufolge in einer Sondersitzung des Bundestages Anfang im Oktober, im Nachgang zum nationalen Flüchtlingsgipfel vom 24. September. Auch der Bundesrat könnte damit noch im Oktober grünes Licht für die Grundgesetzänderungen geben. Teil der Sofortmaßnahmen könnte auch eine Aufgabenübertragung der Verantwortlichkeiten für Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber sein. "Wenn die Länder sagen, sie können das nicht machen, dann könnte das durchaus die Bundespolizei und damit der Bund übernehmen", sagte Strobl. Ein weiterer entscheidender Punkt ist der Plan, "die Standards für einfaches und günstigeres Bauen" zeitweilig grundsätzlich abzusenken, um zügig Fortschritte im günstigen Wohnbereich auf dem Markt realisieren zu können. Ähnliche Sonderregelungen galten bereits eine gewisse Zeit nach der Widervereinigung. Zu diesem Zeitpunkt sollen jetzt dem Bund Gestaltungsmöglichkeiten eingeräumt werden im Rahmen einer beabsichtigten neuen konkurrierenden Gesetzgebung. In diesem Zusammenhang soll es auch dem Bund ermöglicht werden, den Kommunen "direkte Zuwendungen" im Zusammenhang mit der Flüchtlingsthematik zu geben, bestätigt Strobl. CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer signalisiert bereits gegenüber dem RND die Zustimmung der christsozialen zu den Gesetzes- und Grundgesetzplänen. Er sagt dem RND: "Angesichts der Megaherausforderung Flüchtlinge brauchen wir auch von allen verantwortlichen politischen Parteien die Bereitschaft für Mega-Lösungen auch im Bereich des Grundgesetzes."

Quelle: Redaktionsnetzwerk Deutschland (ots)

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