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Kriminalbeamte: Nachweis von terroristischen Absichten bei ausreisewilligen Dschihadisten schwierig

Archivmeldung vom 25.04.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.04.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: zeesenboot, on Flickr CC BY-SA 2.0
Bild: zeesenboot, on Flickr CC BY-SA 2.0

Das vom Bundestag beschlossene Maßnahmen-Paket, das mutmaßliche Dschihadisten an der Reise in Kampfgebiete im Nahen und Mittleren Osten hindern soll, stößt nach Einschätzung des Bunds Deutscher Kriminalbeamten (BDK) in der Umsetzung an Grenzen.

In einem Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" sagte BDK-Vorsitzender André Schulz: "Durch die aktuelle Gesetzesänderung ist bereits die versuchte Ausreise strafbar, wenn die Person das Ziel hat, eine terroristische Tat zu begehen oder vorzubereiten. Diese Absicht ist für Kriminalpolizei und Verfassungsschutz aber nur in den seltensten Fällen bekannt oder erkennbar." Voraussetzung sei, dass der oder die Betroffene zum Beispiel in Gesprächen oder in sozialen Medien über seine Absichten berichtet habe. Schon jetzt sei die Ausbildung in einem Terrorcamp strafbar, erklärte Schulz, jedoch habe man auch hier immer eine konkrete Tat, eine Anschlagsabsicht, nachweisen müssen. "Das aber gelingt in der Praxis kaum", kritisierte Schulz. Ähnliche Schwierigkeiten drohten nun auch mit dem neuen Gesetz, warnte der BDK-Chef. Klar aber sei, dass Deutschland in der Verantwortung sei: "Wir dürfen den Terror nicht exportieren", forderte Schulz. Insgesamt führe der Umgang mit einer terroristischen Bedrohungslage "jeden demokratischen Staat an die Grenzen dessen, was mit unserem Rechtssystem möglich ist", so Schulz weiter. "Einen hundertprozentigen Schutz vor Anschlägen kann es nicht geben", sagte er. Der Bundestag hatte am Donnerstagabend beschlossen, dass es deutschen Behörden künftig möglich sein soll, die Personalausweise von gewaltbereiten mutmaßlichen Dschihadisten einzuziehen und durch ein Ersatzdokument zu ersetzen, um sie an der Ausreise in Richtung der Kampfgebiete in Syrien oder im Irak zu hindern.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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