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Bundestagsvizepräsident Johannes Singhammer (CSU) fordert Aufnahme christlicher Flüchtlinge aus dem Irak

Archivmeldung vom 23.07.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.07.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Johannes Singhammer
Johannes Singhammer

Foto: Henning Schacht
Lizenz: CC-BY-SA-3.0-de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Angesichts des Terrors gegen die Christen von Mossul hat sich Bundestagsvizepräsident Johannes Singhammer (CSU) für die Schaffung eines Flüchtlingskontingents für verfolgte Christen aus dem Irak ausgesprochen. "Wir müssen christliche Flüchtlinge aufnehmen. Vor allem auch deshalb, weil die Betroffenen in dem zunehmend christenfeindlichen Umfeld aus überwiegend islamischen Staaten kaum eine sichere Zuflucht finden", sagte Singhammer der "Saarbrücker Zeitung".

Die Ereignisse seien "eine der schlimmsten Nachrichten der letzten Jahre". Singhammer rief die muslimischen Organisationen in Deutschland auf, "einmal Klartext zu reden und sich für die Christen und gegen deren Vertreibung aktiv einzusetzen". Das solle auch Thema der nächsten Islamkonferenz sein, sagte Singhammer. Unter Hinweis auf ISIS-Kämpfer aus Deutschland forderte der CSU-Politiker muslimische Elternhäuser und deren Umfeld dazu auf, mehr zu tun, damit ihre Kinder nicht in den radikalen Islamismus abdrifteten.

Zudem forderte Singhammer Konsequenzen bei der Staatsbürgerschaft. "Leute, die sich islamistischen Haltungen verschrieben haben und in Länder des Nahen Ostens fahren, um dort Andersgläubige zu massakrieren, oder die so etwas unterstützen, dürfen nicht Deutsche werden." Ähnlich äußerte sich der Parlamentsvizepräsident zu antijüdischen Ausschreitungen bei Demonstrationen gegen Israels Gaza-Einsatz: "Leute, die eine solche antijüdische Grundhaltung haben, missbrauchen ihr Gastrecht mit solcher Art von Demonstrationen, und die wollen wir in Deutschland nicht haben". Sofern sie nicht deutsche Staatsbürger seien, sollten sie kein Aufenthaltsrecht in Deutschland bekommen.

Quelle: Saarbrücker Zeitung (ots)

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