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Länder wollen elektronische Fußfesseln für Islamisten

Archivmeldung vom 29.04.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.04.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Elektronische Fußfessel in Schweden
Elektronische Fußfessel in Schweden

Foto: Fatboy
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Aus den Ländern wird Druck auf die Bundesregierung ausgeübt, gegen islamistische Gefährder mit Hilfe sogenannter elektronischer Fußfesseln vorzugehen. Extremisten, die mindestens eine einjährige Haftstrafe verbüßt haben, aber auch nach ihrer Entlassung noch als gefährlich gelten, sollen so besser kontrolliert werden können. Damit soll etwa die Vorbereitung und Ausführung von Terroranschlägen erschwert werden.

Der bayerische Justizminister Winfried Bausback (CSU) sagte der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (F.A.Z., Samstagsausgabe): "Zur effektiven strafrechtlichen Terrorbekämpfung müssen wir die Einsatzmöglichkeiten der elektronischen Aufenthaltsüberwachung auf bereits bekannte und verurteilte extremistische Gefährder erweitern." Bausback will das Thema auf die Tagesordnung der kommenden Justizministerkonferenz Anfang Juni setzen.

Ebenso äußerte sich die hessische Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU): "Extremistische Straftäter, die mindestens ein Jahr in Haft waren und nach ihrer Haft noch als gefährlich eingeschätzt werden, sollten mittels elektronischer Fußfessel überwacht werden dürfen", sagte sie der F.A.Z.

Der Berliner Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) zeigte sich aufgeschlossen gegenüber einem weiteren Einsatz der Fußfessel: "Sie kann durchaus ein wirksames Instrument sein, um Menschen von bestimmten Orten fernzuhalten." Derzeit werden mehr als 70 entlassene Straftäter elektronisch überwacht. Nach aktueller Rechtslage müssen sie dafür mindestens drei Jahre in Haft gewesen sein, in der Regel wegen Mordes, Totschlags oder schwerer Sexualdelikte.

Bayern beklagt, dass Straftaten, die typischerweise von Gefährdern vor einem Anschlag begangen würden, nicht eine elektronische Überwachung zur Folge haben könnten.

Die Bundesregierung will zwar die Möglichkeit schaffen, Personen, die wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung verurteilt wurden, nach ihrer Haftentlassung unter Führungsaufsicht zu stellen. Auf den Einsatz elektronischer Fußfesseln konnten sich die Koalitionspartner jedoch nicht einigen. Eine vom Bundesjustizministerium in Auftrag gegebene Studie rät von der Ausweitung der elektronischen Überwachung ab.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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