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Grünen-Politikerin kritisiert Linke für deren Gang nach Karlsruhe

Archivmeldung vom 03.05.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.05.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Britta Haßelmann
Britta Haßelmann

Foto: Bündnis 90 Die Grünen Lizenz: CC-BY-SA-2.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Parlamentarische Geschäftsführerin der grünen Bundestagsfraktion, Britta Haßelmann, hat die Klage der Linksfraktion auf eine Erweiterung der Oppositionsrechte kritisiert. "Die Linksfraktion hat dem Bundesverfassungsgericht keine Wahl gelassen", sagte sie der in Halle erscheinenden "Mitteldeutschen Zeitung" (Mittwoch-Ausgabe) nach dem ablehnenden Urteil vom Dienstag.

"Die unverständige Klage der Linksfraktion konnte keinen Erfolg haben. Wir hatten davor gewarnt. Aus dem Grundgesetz abzuleiten, dass dasselbe Grundgesetz einen Anspruch auf seine eigene Änderung enthält, war denklogisch von Anfang an nicht nachvollziehbar. Deshalb hat die grüne Fraktion bei dieser riskanten Aktion nicht mitgemacht."

Haßelmann fügte hinzu: "Der 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts hat die Minderheitenrechte der Opposition mit seinem Urteil nicht gestärkt. Parlamentarische Rechtspositionen müssen so gehandhabt und ausgestaltet sein, dass Opposition wirksam bleibt." Sie gehe nun "davon aus, dass Union und SPD sich bis zum Ende dieser Wahlperiode unabhängig vom Urteil des Bundesverfassungsgerichts an unsere gemeinsam vereinbarten Minderheitenrechte halten".

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung (ots)

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