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FDP-Vize: Kommunen dürfen Taschengeld für Flüchtlinge nicht kürzen

Archivmeldung vom 30.07.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.07.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann Bild: FDP Fraktion in der Landschaftsversammlung Rheinland
Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann Bild: FDP Fraktion in der Landschaftsversammlung Rheinland

Die stellvertretende FDP-Bundesvorsitzende Marie-Agnes Strack-Zimmermann hat die Kommunen aufgefordert die Verrechnung von Taschengeld mit Kosten für Versorgung und Unterbringung von Asylbewerbern einzustellen.

"Es ist befremdlich, dass einige Kommunen ihren Beitrag zu einer menschlichen Flüchtlingspolitik schmälern, indem sie die den Flüchtlingen zustehenden staatlichen Hilfsleistungen eigenmächtig kürzen", so Strack-Zimmermann. "Ich fordere diese Kommunen auf, die teilweise Verrechnung von Taschengeld und Kosten für Versorgung und Unterbringung einzustellen." Das Taschengeld, auf das die Flüchtlinge ein Anrecht hätten, ließe ihnen nach ihrer Flucht einen Rest Eigenständigkeit und Würde. "Uns allen muss immer bewusst sein, dass die Flüchtlinge nicht selten ihre Familien und ein gesichertes wirtschaftliches Umfeld zurücklassen mussten. Auch die viel diskutierten Gutscheine sind keine geeignete Hilfe für einen selbstständigen Aufenthalt bei uns oder gar einen Neuanfang", so die FDP-Politikerin. "Zudem fordere ich die Ministerpräsidenten der Länder auf, endlich für mehr Erstaufnahmestellen zu sorgen, um die Frage des Verbleibs zügig klären zu können und den Flüchtlingen, die ein Anrecht auf ein Asyl haben, einen schnelleren Zugang zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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