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EU-Kommission plant elektronischen "Berufsausweis"

Archivmeldung vom 12.12.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.12.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Flaggen vor dem Berlaymont-Gebäude, dem Sitz der Europäischen Kommission Bild: Xavier Häpe / de.wikipedia.org
Flaggen vor dem Berlaymont-Gebäude, dem Sitz der Europäischen Kommission Bild: Xavier Häpe / de.wikipedia.org

Mit einem elektronischen "Berufsausweis" plant die Europäische Kommission einen entscheidenden Schritt gegen den drohenden Fachkräftemangel in Europa. Die zugehörige Richtlinie sieht nach Informationen der Tageszeitung "Die Welt" (Dienstagausgabe) vor, die Schranken für die Anerkennung einer Berufsausbildung in den Mitgliedsländern zu senken.

Der elektronischer "Berufsausweis" soll Arbeitgebern den Stand der Ausbildung eines Bewerbers bestätigen. Der Ausweis werde das "Anerkennungsverfahren erleichtern und beschleunigen und es gleichzeitig transparenter machen", heißt es in dem Entwurf, der der "Welt" vorliegt. Den Europäern die Mobilität zu erleichtern könne ein wichtiger Schritt gegen den Fachkräftemangel sein, glaubt die EU-Kommission. Fast ein Drittel der europäischen Bürger ist dem Arbeiten im Ausland nach einer Erhebung des EU-Umfrageinstituts Eurobarometer nicht abgeneigt. Entsprechend verspricht sich die EU-Kommission eine hohe Nachfrage: "Die Attraktivität (des Ausweises) dürfte dazu führen, dass mehr und mehr Branchen ihn einführen wollen."

Besonders einfach soll die Anerkennung einer Ausbildung für Menschen sein, die nur zeitweise im Ausland arbeiten wollen: Fremdenführer, die etwa mit einer Reisegruppe nach Italien fahren, oder Skilehrer, die auch auf der österreichischen Seite der Alpen unterwegs sein wollen. Sie brauchten mit dem Ausweis dafür künftig keine Genehmigung mehr. Außerdem soll die automatische Anerkennung von Gesundheitsberufen erleichtert werden. Für Ärzte ist dies seit 1993 geregelt, nun sollen nach Informationen der Zeitung Krankenschwestern, Hebammen und Apotheker folgen. Die EU-Kommission will den Vorschlag in der kommenden Woche präsentieren und dringt nach Informationen der "Welt" darauf, dass er in einem beschleunigten Verfahren durch das Europaparlament und die Beratungen der Mitgliedsländer geht und noch im ersten Halbjahr 2012 Gesetzeskraft erlangt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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