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Anti-Terror-Datei Union weist Kritik zurück

Archivmeldung vom 25.07.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.07.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Doris Oppertshäuser
Stephan Mayer (2012)
Stephan Mayer (2012)

Foto: Henning Schacht
Lizenz: CC-BY-SA-3.0-de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Stephan Mayer, hat die Kritik der Datenschutzbeauftragten Andrea Voßhoff an der überarbeiteten Anti-Terror-Datei zurückgewiesen. "Es gibt wenige Gesetze im Bereich der Inneren Sicherheit, die derart umfangreich evaluiert und anschließend noch einer eingehenden verfassungs-gerichtlichen Prüfung unterzogen wurden wie die Anti-Terror-Datei", sagte er der in Halle erscheinenden "Mitteldeutschen Zeitung" (Online-Ausgabe).

Mayer weiter: "Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung der Anti-Terror-Datei und, wo erforderlich, auch der Rechts-extremistendatei werden die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in vollem Umfang umgesetzt. Die Kritik der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit am Gesetzentwurf kann nicht nachvollzogen werden. Es gilt weiterhin: Sowohl die Anti-Terror-Datei wie auch die Rechtsextremistendatei sind unverzichtbar, wenn man mit der berechtigten Forderung nach einem besseren Informationsaustausch unserer Sicherheitsbehörden ernst machen will."

Voßhoff hatte dem federführenden Bundesinnen-ministerium von Thomas de Maizière (CDU) in einer Stellungnahme an den Bundestags-Innenausschuss vorgeworfen, in dem kürzlich vorgelegten Gesetzentwurf zentrale Vorgaben des Verfassungsgerichts zu missachten. "Hieraus resultieren erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken", heißt es in dem Schreiben.

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung (ots)

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