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Deutsche Wirtschaft lehnt Reform der Künstlersozialversicherung ab

Archivmeldung vom 22.04.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.04.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann/Shapes:AllSilhouettes.com  / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann/Shapes:AllSilhouettes.com / pixelio.de

Die deutsche Wirtschaft lehnt die geplante Reform der Künstlersozialversicherung ab. "Die Summe der Maßnahmen gehen an der grundsätzlichen Problematik vorbei", heißt es in einer Stellungnahme des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) zum Gesetzentwurf des Arbeitsministeriums, der der "Welt" vorliegt. Um die klamme Sozialkasse, in der rund 180.000 Künstler und Publizisten versichert sind, zu stabilisieren, sieht der Gesetzentwurf verschärfte Kontrollen von Unternehmen vor.

Während andere Selbstständige für die Kosten ihrer sozialen Absicherung selbst aufkommen müssen, tragen selbstständige Künstler und Publizisten nur die Hälfte. Die andere Hälfte steuert der Staat bei - und eben die Unternehmen, "Verwerter", die regelmäßig Künstler beauftragen.

Die Künstlersozialabgabe musste zum 1. Januar 2014 von 4,1 auf 5,2 Prozent erhöht werden. Die Wirtschaft klagt, das Abgabeverfahren sei kompliziert und mit hohem Aufwand verbunden. Die Unternehmen wüssten oft gar nicht, wer unter die Definition "Künstler" falle - zudem auch die Künstler bezahlt werden müssten, die gar nicht selbst in der Versicherung seien. "Das ist nicht schlüssig begründbar", so die Kritik in der Stellungnahme. Den steigenden Abgabesatz führt der DIHK auf den kontinuierlichen Anstieg der Versicherten zurück. Seit dem Jahr 2000 wuchs die Zahl der versicherten Künstler um 60 Prozent.

Als künstlerische Leistung und damit als abgabepflichtig stuften Gerichte unter anderem auch Damenwäschevorführungen in Diskotheken und die Jurorentätigkeit von Dieter Bohlen in der Castingshow DSDS ein. Der Gesetzgeber habe die Sozialversicherung mit der besonderen Rolle der Künstler in der Gesellschaft und ihrer besonderen Schutzwürdigkeit begründet, heißt es in dem Gesetzentwurf. Dieser Intention des Gesetzgebers werde die Sozialkasse angesichts der Ausweitung des Künstlerbegriffes nicht gerecht.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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