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DGB: Finanzministerium fördert Missbrauch beim Mindestlohn

Archivmeldung vom 27.11.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.11.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Reiner Hoffmann Bild: DGB/Simone M. Neumann
Reiner Hoffmann Bild: DGB/Simone M. Neumann

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat dem Bundesfinanzministerium vorgeworfen, mit einer Verordnung den Missbrauch bei Mindestlöhnen zu fördern. Laut der Verordnung müssen Arbeitgeber bestimmter Branchen nicht Beginn und Ende der geleisteten Arbeitszeit erfassen, sondern nur die Dauer festhalten, wie der DGB am Donnerstag mitteilte.

"Mit dieser lockeren Erfassung der Arbeitszeit wird dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet", sagte DGB-Chef Reiner Hoffmann. "Dass Arbeitgeber versuchen, den Mindestlohn legal und illegal zu umgehen, damit haben wir gerechnet. Aber dass das Bundesfinanzministerium hier Hilfe leistet, ist eine Attacke erster Güte."

Kritik kam auch von Verdi-Chef Frank Bsirske: "Die Verordnung des Bundesfinanzministeriums nimmt ausgerechnet die Branchen von wirksamen Arbeitszeitkontrollen aus, in denen etliche Unternehmen schon in der Vergangenheit über Lohndumping massiven Druck auf tarifgebundene und fair zahlende Arbeitgeber ausgeübt haben. Das widerspricht dem Kern des Tarifautonomiestärkungsgesetzes und missachtet den parlamentarischen Willen des Deutschen Bundestags."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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