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Zeitung: Bund verschärft Regeln für Kindergeld für EU-Ausländer

Archivmeldung vom 29.07.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.07.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Petra Bork / pixelio.de
Bild: Petra Bork / pixelio.de

Die Bundesregierung verschärft offenbar die Regeln für den Bezug von Kindergeld für Ausländer aus der Europäischen Union. Wie die "Bild-Zeitung" unter Berufung auf eine neue Dienstanweisung des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) berichtet, müssen die Familienkassen in Zukunft strenger kontrollieren, ob für im Ausland geborene Kinder gezahlt werden muss.

"Die Existenz eines im Ausland geborenen Kindes ist durch amtliche Dokumente nachzuweisen zum Beispiel ausländische Geburtsurkunde, amtlicher Ausweis", heißt es nach "Bild"-Angaben in der neuen "Dienstanweisung zum Kindergeld" (DA-KG). Bisher habe die Vorlage einer Geburtsurkunde als "ausreichend" gegolten. Von "amtlich" sei nicht die Rede gewesen. Bei Kindern von EU-Ausländern, die im Heimatland lebten, müssten nach der neuen Anweisung die "EU-rechtlichen Koordinierungsvorschriften" eingehalten werden. Danach muss Deutschland nur an solche EU-Ausländer Kindergeld zahlen, die hier unbeschränkt steuerpflichtig sind. Dadurch haben zum Beispiel auch Saisonarbeiter aus Polen oder anderen Ost-EU-Staaten für die Zeit ihres Einsatzes in Deutschland Anspruch auf Kindergeld, berichtet die "Bild" weiter.

Mit der Verordnung reagiere die Regierung auf die große Zahl von Kindergeldbeziehern unter Armutseinwanderern und EU-Ausländern. Deutschland zahle derzeit für rund 660.000 Kinder von EU-Ausländern Kindergeld, etwa 66.000 davon lebten im Heimatland.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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