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Grünen-Politiker Beck: Generell keine verpflichtende Sprachtests für Ausländer

Archivmeldung vom 31.07.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.07.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Volker Beck Bild: volkerbeck.de
Volker Beck Bild: volkerbeck.de

Die Grünen haben es begrüßt, dass - entsprechend einer Anweisung von Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) - türkische Staatsbürger, die zu ihren in Deutschland lebenden Verwandten ziehen wollen, vorerst keinen Deutsch-Sprachtests mehr ablegen müssen. Zugleich forderte der innenpolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Volker Beck, auf verpflichtende Sprachtests für Ausländer generell zu verzichten. "Das Auswärtige Amt hat schnell und richtig auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs reagiert – hinter diese Position sollte es nicht mehr zurückfallen", sagte Beck "Handelsblatt-Online".

Nun müsse Steinmeier Überzeugungsarbeit leisten, sagte Beck weiter. "Die gesamte Bundesregierung muss endlich einsehen, dass der Nachweis von Deutschkenntnissen im Visumsverfahren mit dem Schutz von Ehe und Familie nicht in Einklang zu bringen ist. Deutsch lernt man am besten in Deutschland", betonte der Grünen-Politiker. Konkret fordert Beck, Sprachnachweise nicht nur für Türken, sondern für alle Nicht-EU-Ausländer aus dem Aufenthaltsgesetz zu streichen. Steinmeier hatte bereits am 11. Juli dieses Jahres verfügt, dass ein von türkischen Familienangehörigen bestandener Deutschtest nicht mehr Voraussetzung für ein Einreisevisum ist. Das geht aus einem "Handelsblatt-Online" vorliegenden Antwortschreiben an den Grünen-Politiker Beck hervor. In dem Schreiben heißt es dazu: Das Auswärtige Amt habe seine Auslandsvertretungen "per Runderlass angewiesen, Anträge auf Visa zum Ehegattennachzug zu im Bundesgebiet wohnenden türkischen Staatsangehörigen bis auf Weiteres nicht allein auf Grundlage fehlender einfacher Deutschkenntnisse abzulehnen".

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte am 10. Juli 2014 der Ehefrau eines in Deutschland lebenden Türken recht gegeben, der die Familienzusammenführung verweigert worden war, weil sie als Analphabetin den Test nicht ablegen konnte. Seit 2007 müssen Männer und Frauen, die ihren türkischen Ehepartnern nach Deutschland folgen wollen, grundlegende Deutschkenntnisse nachweisen. Dies soll die Integration fördern und Zwangsverheiratungen erschweren.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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