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Kontrollgremium zu Bespitzelung: Auftrag des BND ist Sammeln von Informationen

Archivmeldung vom 21.08.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.08.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Clemens Binninger
Clemens Binninger

Foto: Laurence Chaperon
Lizenz: CC-BY-SA-3.0-de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr), Clemens Binninger (CDU), hat die Überwachung der Türkei durch den Bundesnachrichtendienst (BND) indirekt verteidigt. "In Paragraf eins des BND-Gesetzes steht, dass es Auftrag des BND ist, Informationen über das Ausland zu sammeln, die von außen- und sicherheitspolitischer Relevanz für die Bundesrepublik Deutschland sind", sagte Binninger der "Mitteldeutschen Zeitung" (Online-Ausgabe), betonte aber, dass er Berichte über eine Überwachung der Türkei nicht konkret bestätigen könne, sondern dies ganz prinzipiell gemeint sei.

Binninger erklärte weiter: "Das ist sein Kernauftrag. Daran muss man erinnern." Von dem konkreten Sachverhalt werde sich das Gremium nun selbst ein Bild machen. Der CDU-Politiker fügte mit Blick auf Erklärungen der stellvertretenden Regierungssprecherin Christiane Wirtz vom Montag, wonach das PKGr schon im Juli über die Türkei-Überwachung und zufällig abgehörte Telefonate mit der einstigen US-Außenministerin Hillary Clinton und ihrem Nachfolger John Kerry informiert wurde, hinzu: "Das Gremium wurde auf solche Sachverhalte hingewiesen - allerdings sehr abstrakt und ohne irgendwelche Namen."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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