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Gericht und Staatsanwaltschaft weisen Forderungen zurück, Edathy-Prozess weiterzuführen

Archivmeldung vom 04.03.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.03.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Das Landgericht Verden und die Staatsanwaltschaft Hannover haben Forderungen zurückgewiesen, den Prozess gegen Sebastian Edathy fortzuführen, weil dieser sein Geständnis öffentlich relativiert hat. "Die Entscheidung zur Einstellung des Verfahrens ist getroffen, der Beschluss ist unanfechtbar", sagte eine Sprecherin des Landgerichts dem "Tagesspiegel" (Donnerstagausgabe). Das Gericht habe sich auf Grundlage der Äußerungen von Edathy in der Hauptverhandlung entschieden. Dort hatte er zugegeben, kinderpornografische Dateien besessen zu haben. "Unglückliche Auftritte nach dem Prozess können nicht mehr in diese Entscheidung einfließen", sagte die Sprecherin.

Das Verfahren war gegen eine Geldauflage von 5000 Euro eingestellt worden. Nachdem der Kinderschutzbund sich wegen fehlender öffentlicher Reue Edathys geweigert hat, das Geld anzunehmen, wird eine neue gemeinnützige Einrichtung gesucht, der die 5000 Euro zukommen sollen. Dies werde derzeit zwischen den Verfahrensbeteiligten abgestimmt, sagte die Sprecherin des Landgerichts Verden. Sollte es keine Einigung geben, entscheide das Gericht. Die Geldauflage könne auch an die Landeskasse gezahlt werden, wenn das Gericht dies bestimme.

Quelle: Der Tagesspiegel (ots)

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