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Vorratsdatenspeicherung: Bundesbeauftragte für Datenschutz kritisiert unzureichende Regelungen zum Umgang mit Smartphone-Daten

Archivmeldung vom 28.05.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.05.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Andrea Voßhoff (2009)
Andrea Voßhoff (2009)

Foto: CDU/CSU-Fraktion
Lizenz: CC-BY-SA-3.0-de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Andrea Voßhoff, kritisiert beim Gesetzentwurf zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung unzureichende Regelungen zum Umgang mit Funkzellendaten.

In einem Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" sagte Voßhoff: "Mobile Internetnutzung ist immer weiter verbreitet, gegenwärtig nutzen über 45 Millionen Menschen in Deutschland ein Smartphone. Daher ist zu erwarten, dass ein riesiger Datenpool mit Standortdaten entstehen wird." Die Ankündigung in den Leitlinien, genau das verhindern zu wollen, sei im Gesetzentwurf jedoch nicht umgesetzt, warnte die Datenschützerin.

Auch die Linke übt Kritik an dem Gesetzentwurf, den das Bundeskabinett an diesem Mittwoch gebilligt hat. Der Parteivorsitzende der Linken, Bernd Riexinger, nannte die Pläne einen Frontalangriff auf die Freiheit. In einem Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Donnerstag) sagte er: "Die Vorratsdatenspeicherung war laut Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof bislang rechtswidrig, nun soll alles garantiert rechtens sein. Daran habe ich meine Zweifel." Die maßlose Datensammelwut verhindere keine Verbrechen, stelle dafür aber jeden Bürger unter Generalverdacht, kritisierte Riexinger. "Mitten in der größten Spionageaffäre der Bundesrepublik ein solches Überwachungsgesetz durchzudrücken, ist unfassbar dreist", sagte der Linken-Chef.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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