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Bericht: Jobcenter können Hartz IV leichter kürzen oder streichen

Archivmeldung vom 03.01.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.01.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Jobcenter Bild:  blu-news.org, on Flickr CC BY-SA 2.0
Jobcenter Bild: blu-news.org, on Flickr CC BY-SA 2.0

Jobcenter können Hartz-IV-Empfängern offenbar ab sofort die Hilfen kürzen oder ganz einstellen, wenn sie andere ihnen zustehende Sozialleistungen nicht beantragen: Das berichtet die "Bild" unter Berufung auf eine neue interne Weisung der Bundesagentur für Arbeit (BA). Demnach soll Hartz IV ganz oder teilweise entzogen beziehungsweise versagt werden, wenn die Betroffenen bei der Beantragung anderer Sozialleistungen nicht mitwirken.

Ist die Höhe der anderen Sozialleistung bekannt (zum Beispiel Kindergeld), soll Hartz IV in dieser Höhe gekürzt werden. Bei anderen Leistungen (zum Beispiel Krankengeld) soll Hartz ganz entfallen. Allerdings müssen die Jobcenter die Betroffenen vorher ausdrücklich auf die Folgen ihrer verweigerten Mitwirkung und die drohenden finanziellen Folgen hinweisen.

Hartz-IV-Empfänger sind schon bisher dazu verpflichtet, erst alle anderen ihnen zustehenden Sozialleistungen zu beantragen, bevor sie Arbeitslosengeld II beziehungsweise Sozialgeld bekommen können. Trotzdem weigern sich viele, die dafür nötigen Anträge zu stellen. Bisher konnten die Jobcenter die Betroffenen aber nicht mit Leistungsentzug sanktionieren, wenn sie dieser Pflicht nicht nachkamen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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