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Magazin: Rehabilitierung verurteilter Homosexueller stockt

Archivmeldung vom 28.03.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.03.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Heiko Maas Bild: spd-saar.de
Heiko Maas Bild: spd-saar.de

Justizminister Heiko Maas stößt auf Hindernisse bei seinem Vorhaben, die Opfer des Strafparagrafen gegen Homosexuelle zu rehabilitieren. Ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags, über das der "Spiegel" berichtet, warnt davor, die schätzungsweise 50.000 Strafurteile, die noch bis 1994 gegen schwule Männer ergingen, pauschal aufzuheben.

Es bestünden "beachtliche verfassungsrechtliche Bedenken" gegen ein Amnestiegesetz wegen des Grundsatzes der Gewaltenteilung. Außerdem beträfen manche Urteile auch "Taten, die auch aus heutiger Sicht strafwürdige Elemente wie den Einsatz von Zwangsmitteln beinhalten". Maas hatte im vergangenen Herbst bei einem Treffen mit Zeitzeugen die Alt-Urteile für "Unrecht" und den Paragrafen 175 Strafgesetzbuch für "von Anfang an verfassungswidrig" erklärt. Doch auch in seinem Ministerium wird eine gesetzliche Aufhebung der Urteile kritisch gesehen, da der "Schwulen-Paragraf" nie für verfassungswidrig erklärt wurde und die Strafurteile von der bundesdeutschen Justiz gesprochen wurden.

Nach neuen Forschungsergebnissen der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld, die das Thema aufarbeitet, wurden allein in Baden-Württemberg bis 1969 fast 20.000 Ermittlungsverfahren gegen Homosexuelle geführt, und 5.400 Männer sind bis heute wegen ihrer Homosexualität vorbestraft.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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