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Landgericht Verden widerspricht Edathy

Archivmeldung vom 18.12.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.12.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Landgericht Verden.
Landgericht Verden.

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Pressesprecherin des Landgerichts Verden, Katharina Krützfeldt, hat der Aussage von Sebastian Edathy widersprochen, es gebe das Angebot des Richters, das Verfahren gegen Edathy gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Es sei vielmehr Edathy selbst gewesen, der über seine Verteidigung die Einstellung des Verfahrens nach §153 a angeregt habe. Dies sei bereits im Vorfeld der Anklageerhebung geschehen und nach Eröffnung des Hauptverfahrens noch einmal schriftlich hinterlegt worden.

Das Landgericht habe diesen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Hannover mit der Bitte um Stellungnahme weitergeleitet. Erst wenn die Staatsanwaltschaft ihre Stellungnahme abgegeben habe, werde das Gericht über eine mögliche Einstellung befinden. Angaben Edathys zur Höhe einer möglichen Geldzahlung wollte die Sprecherin des Landgerichts nicht kommentieren.

Die Staatsanwaltschaft Hannover wollte sich auf Nachfrage zu einer möglichen Einstellung des Verfahrens gegen Edathy nicht äußern. Auch die zuständige Generalstaatsanwaltschaft in Celle hat sich zu dem Sachverhalt bislang nicht geäußert.

Quelle: NDR Norddeutscher Rundfunk (ots)

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